Drei Pokalspiele Sperre für Leverkusens Son

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Heung-Min Son vom Bundesligisten Bayer Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten drei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Darüber hinaus ist Son für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für drei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Son war in der 78. Minute des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Magdeburg am 29. Oktober 2014 von Schiedsrichter Daniel Siebert (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler hat fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Heung-Min Son vom Bundesligisten Bayer Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten drei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Darüber hinaus ist Son für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für drei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017.

Son war in der 78. Minute des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Magdeburg am 29. Oktober 2014 von Schiedsrichter Daniel Siebert (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Der Spieler hat fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.