Drei Berufungen im Fall Vuskovic eingegangen

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) und Mario Vuskovic haben nach dem Urteil des DFB-Sportgerichts vom 30. März 2023 jeweils fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt. Das Sportgericht des DFB hatte den Spieler des Zweitligisten Hamburger SV vor einer Woche wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Anti-Doping-Richtlinien rückwirkend zum 15. November 2022 mit einer Sperre von zwei Jahren belegt.

Dr. Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, sagt zur eingelegten Berufung: "Im Laufe des weiteren Verfahrens könnten womöglich neue Informationen und Fakten zutage treten. Um sich diesbezüglich alle Optionen offenzuhalten, hat der Kontrollausschuss ebenfalls Berufung eingelegt."

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagt zum aktuellen Stand: "Das DFB-Bundesgericht gewährt zunächst einmal allen Berufungsführern Zeit bis Ende April, um die erforderlichen Berufungsbegründungen einzureichen. Voraussichtlich in zwei Wochen wird das Gremium zudem über den Antrag der Verteidigung entscheiden, das Verfahren vor dem DFB-Bundesgericht vorerst ruhen zu lassen, bis der ebenfalls von der Verteidigung angerufene Internationale Sportgerichtshof, kurz CAS, über die Zulassung der auch dort eingereichten Berufung entschieden hat."

[mm]

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) und Mario Vuskovic haben nach dem Urteil des DFB-Sportgerichts vom 30. März 2023 jeweils fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt. Das Sportgericht des DFB hatte den Spieler des Zweitligisten Hamburger SV vor einer Woche wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Anti-Doping-Richtlinien rückwirkend zum 15. November 2022 mit einer Sperre von zwei Jahren belegt.

Dr. Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB-Kontrollausschusses, sagt zur eingelegten Berufung: "Im Laufe des weiteren Verfahrens könnten womöglich neue Informationen und Fakten zutage treten. Um sich diesbezüglich alle Optionen offenzuhalten, hat der Kontrollausschuss ebenfalls Berufung eingelegt."

Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, sagt zum aktuellen Stand: "Das DFB-Bundesgericht gewährt zunächst einmal allen Berufungsführern Zeit bis Ende April, um die erforderlichen Berufungsbegründungen einzureichen. Voraussichtlich in zwei Wochen wird das Gremium zudem über den Antrag der Verteidigung entscheiden, das Verfahren vor dem DFB-Bundesgericht vorerst ruhen zu lassen, bis der ebenfalls von der Verteidigung angerufene Internationale Sportgerichtshof, kurz CAS, über die Zulassung der auch dort eingereichten Berufung entschieden hat."

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