Dopingfall Soukou: WFLV-Verbandsgericht bestätigt Punktabzug für RWE

Das Verbandsgericht des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik-Verbandes (WLFV) unter Vorsitz von Heinz-Hubert Werker (Niederzier) hat das Urteil der WFLV-Spruchkammer im Dopingfall Cebio Soukou, Mittelfeldspieler des West-Regionalligisten Rot-Weiss Essen, in zweiter Instanz bestätigt. Demnach wird das Auswärtsspiel der Essener vom 6. Dezember 2014 bei den Sportfreunden Lotte (1:1), bei dem Soukou bis zur 86. Minute mitgewirkt hatte und anschließend positiv auf eine verbotene Substanz (Methylhexanamin) getestet worden war, für RWE als 0:2 verloren gewertet. Für die Sportfreunde Lotte, die gegen die Spielwertung Einspruch eingelegt hatten, bleibt es allerdings beim Ergebnis 1:1. Damit wurden die Berufungen beider Vereine verworfen.

Als Sachverständiger hatte Dopingfachmann Dr. Hans Geyer vom Kölner Institut für Biochemie im ersten Verfahren bestätigt, dass die von Soukou offenbar unbewusst durch Vitaminpillen eingenommene Substanz in der vorliegenden niedrigen Konzentration nach seiner Einschätzung keine signifikant leistungssteigernde Wirkung habe. Deshalb wollte RWE in der Berufung erreichen, dass die Partie auch für Essen wie ausgetragen gewertet wird. Das Verbandsgericht sah allerdings keine "besonderen Umstände", die einen Verzicht auf den Punktabzug gerechtfertigt hätten. Wegen des Einsatzes eines nachweislich gedopten Spielers sei die Partie 0:2 gegen Rot-Weiss Essen zu werten.

Die Sportfreunde Lotte versuchten in der Berufungsverhandlung nachzuweisen, dass der Einsatz von Cebio Soukou entscheidenden Einfluss auf den Spielausgang genommen habe. So habe Soukou unter anderem den Freistoß herausgeholt, der zum Ausgleich der Essener führte. Das Verbandsgericht konnte darin aber keine "hohe Wahrscheinlichkeit" für eine Beeinflussung der Ergebnisses durch den Einsatz des gedopten Spielers erkennen. Deshalb lehnten es die Sportrichter ab, die Partie 2:0 für die Sportfreunde Lotte zu werten.

Rot-Weiss Essens Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Michael Welling kündigte unmittelbar nach der Verhandlung an, dass RWE das Urteil akzeptieren wird: "Wir haben im Sinne des Vereins alle Möglichkeiten ausgeschöpft, den sportlich errungenen Punkt zu behalten. Jedoch war die Argumentation des Verbandsgerichts auch für uns nachvollziehbar und in dem uns allesamt angehenden Anti-Dopingkampf begründbar."

Gegen Cebio Soukou hatte die WFLV-Spruchkammer in erster Instanz wegen seines Dopingvergehens eine Sperre von fünf Monaten (bis zum 29. Juni 2015) verhängt. Dieses Strafmaß hatten Spieler und Verein bereits akzeptiert und auf einen Einspruch verzichtet.

[mspw]

Das Verbandsgericht des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik-Verbandes (WLFV) unter Vorsitz von Heinz-Hubert Werker (Niederzier) hat das Urteil der WFLV-Spruchkammer im Dopingfall Cebio Soukou, Mittelfeldspieler des West-Regionalligisten Rot-Weiss Essen, in zweiter Instanz bestätigt. Demnach wird das Auswärtsspiel der Essener vom 6. Dezember 2014 bei den Sportfreunden Lotte (1:1), bei dem Soukou bis zur 86. Minute mitgewirkt hatte und anschließend positiv auf eine verbotene Substanz (Methylhexanamin) getestet worden war, für RWE als 0:2 verloren gewertet. Für die Sportfreunde Lotte, die gegen die Spielwertung Einspruch eingelegt hatten, bleibt es allerdings beim Ergebnis 1:1. Damit wurden die Berufungen beider Vereine verworfen.

Als Sachverständiger hatte Dopingfachmann Dr. Hans Geyer vom Kölner Institut für Biochemie im ersten Verfahren bestätigt, dass die von Soukou offenbar unbewusst durch Vitaminpillen eingenommene Substanz in der vorliegenden niedrigen Konzentration nach seiner Einschätzung keine signifikant leistungssteigernde Wirkung habe. Deshalb wollte RWE in der Berufung erreichen, dass die Partie auch für Essen wie ausgetragen gewertet wird. Das Verbandsgericht sah allerdings keine "besonderen Umstände", die einen Verzicht auf den Punktabzug gerechtfertigt hätten. Wegen des Einsatzes eines nachweislich gedopten Spielers sei die Partie 0:2 gegen Rot-Weiss Essen zu werten.

Die Sportfreunde Lotte versuchten in der Berufungsverhandlung nachzuweisen, dass der Einsatz von Cebio Soukou entscheidenden Einfluss auf den Spielausgang genommen habe. So habe Soukou unter anderem den Freistoß herausgeholt, der zum Ausgleich der Essener führte. Das Verbandsgericht konnte darin aber keine "hohe Wahrscheinlichkeit" für eine Beeinflussung der Ergebnisses durch den Einsatz des gedopten Spielers erkennen. Deshalb lehnten es die Sportrichter ab, die Partie 2:0 für die Sportfreunde Lotte zu werten.

Rot-Weiss Essens Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Michael Welling kündigte unmittelbar nach der Verhandlung an, dass RWE das Urteil akzeptieren wird: "Wir haben im Sinne des Vereins alle Möglichkeiten ausgeschöpft, den sportlich errungenen Punkt zu behalten. Jedoch war die Argumentation des Verbandsgerichts auch für uns nachvollziehbar und in dem uns allesamt angehenden Anti-Dopingkampf begründbar."

Gegen Cebio Soukou hatte die WFLV-Spruchkammer in erster Instanz wegen seines Dopingvergehens eine Sperre von fünf Monaten (bis zum 29. Juni 2015) verhängt. Dieses Strafmaß hatten Spieler und Verein bereits akzeptiert und auf einen Einspruch verzichtet.