Die Beschlüsse zu den Frauen-Bundesligen

Im Rahmen der heutigen Sitzung hat das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verschiedene Beschlüsse zur FLYERALARM Frauen-Bundesliga und zur 2. Frauen-Bundesliga gefasst. Bei den vorgenommenen Entscheidungen handelt es sich um Anpassungen im Zulassungsverfahren sowie der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung. DFB.de hat die wichtigsten Beschlüsse im Überblick.

Ab dem Zulassungsverfahren für die Spielzeit 2021/2022 sollen die Vereine der FLYERALARM Frauen-Bundesliga eine*n Marketingverantwortliche*n in Vollzeit benennen. Zudem muss ab der kommenden Saison verpflichtend ein*e Pressesprecher*in mindestens in Teilzeit eingestellt werden. Vereine, bei denen eine Mannschaft im Männer-Spielbetrieb in der Bundesliga, 2. Bundesliga oder 3. Liga spielt, können die personell-administrativen Voraussetzungen für das Zulassungsverfahren nicht durch Personen erfüllen, die eine entsprechende Funktion bereits für eine Männerauswahl ausüben.

Die Klubs der 2. Frauen-Bundesliga sind von nun an auch während der Saison verpflichtet, die DFB-Zentralverwaltung über sämtliche Vorgänge von großer wirtschaftlicher Bedeutung, die mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden sein können, zu informieren.

Regelung für Eintrittskarten: Örtliche Verfügungslage entscheidend

Paragraf 25 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung sieht unter anderem vor, dass bis zum Ende der Saison 2020/2021 weiterhin keine Kontingente für Fans des Gastvereins zur Verfügung gestellt werden können. Im Zuge der Corona-Pandemie war diese Regelung zunächst bis 31. Dezember 2020 befristet worden. Aufgrund der weiter anhaltenden Pandemie ist die Regelung um ein weiteres halbes Jahr verlängert worden. Ticketkontingente für Gästefans können allerdings gestellt werden, wenn dies vor Ort in Übereinstimmung mit den örtlichen Verfügungslagen steht und mit den zuständigen Behörden abgestimmt ist. Dies gilt für alle vom DFB organisierten Bundesspiele, also neben der FLYERALARM Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga auch für den DFB-Pokal der Frauen, den DFB-Pokal und die 3. Liga.

Die Zulässigkeit von Stehplätzen in der Corona-Pandemie richtet sich bei Bundesspielen in den vom DFB organisierten Wettbewerben nach der örtlichen Verfügungslage. Entsprechende Regelungen sind in den Hygienekonzepten der Vereine zu treffen.

[as/dh]

Im Rahmen der heutigen Sitzung hat das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verschiedene Beschlüsse zur FLYERALARM Frauen-Bundesliga und zur 2. Frauen-Bundesliga gefasst. Bei den vorgenommenen Entscheidungen handelt es sich um Anpassungen im Zulassungsverfahren sowie der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung. DFB.de hat die wichtigsten Beschlüsse im Überblick.

Ab dem Zulassungsverfahren für die Spielzeit 2021/2022 sollen die Vereine der FLYERALARM Frauen-Bundesliga eine*n Marketingverantwortliche*n in Vollzeit benennen. Zudem muss ab der kommenden Saison verpflichtend ein*e Pressesprecher*in mindestens in Teilzeit eingestellt werden. Vereine, bei denen eine Mannschaft im Männer-Spielbetrieb in der Bundesliga, 2. Bundesliga oder 3. Liga spielt, können die personell-administrativen Voraussetzungen für das Zulassungsverfahren nicht durch Personen erfüllen, die eine entsprechende Funktion bereits für eine Männerauswahl ausüben.

Die Klubs der 2. Frauen-Bundesliga sind von nun an auch während der Saison verpflichtet, die DFB-Zentralverwaltung über sämtliche Vorgänge von großer wirtschaftlicher Bedeutung, die mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden sein können, zu informieren.

Regelung für Eintrittskarten: Örtliche Verfügungslage entscheidend

Paragraf 25 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung sieht unter anderem vor, dass bis zum Ende der Saison 2020/2021 weiterhin keine Kontingente für Fans des Gastvereins zur Verfügung gestellt werden können. Im Zuge der Corona-Pandemie war diese Regelung zunächst bis 31. Dezember 2020 befristet worden. Aufgrund der weiter anhaltenden Pandemie ist die Regelung um ein weiteres halbes Jahr verlängert worden. Ticketkontingente für Gästefans können allerdings gestellt werden, wenn dies vor Ort in Übereinstimmung mit den örtlichen Verfügungslagen steht und mit den zuständigen Behörden abgestimmt ist. Dies gilt für alle vom DFB organisierten Bundesspiele, also neben der FLYERALARM Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga auch für den DFB-Pokal der Frauen, den DFB-Pokal und die 3. Liga.

Die Zulässigkeit von Stehplätzen in der Corona-Pandemie richtet sich bei Bundesspielen in den vom DFB organisierten Wettbewerben nach der örtlichen Verfügungslage. Entsprechende Regelungen sind in den Hygienekonzepten der Vereine zu treffen.

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