DFL-Lizenzierungsverfahren: Erstentscheidungen versandt

Die Geschäftsführung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens für die Saison 2008/09 nach den Erstentscheidungen keinem Bewerber die Spielberechtigung verweigert. Einzelne Klubs müssen allerdings bis Anfang Juni noch Bedingungen erfüllen, die nicht ausschließlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betreffen. Die Erfüllung dieser Bedingungen stellt der Lizenzierungsausschuss des Ligaverbandes fest. Sie ist Voraussetzung für die Erteilung einer Spielberechtigung für die nächste Saison. Darüber hinaus wurden einer Vielzahl von Bewerbern Auflagen hinsichtlich der verschiedenen Lizenzierungskriterien erteilt, deren Einhaltung sie vor Beginn der neuen Spielzeit nachweisen müssen.

Im Lizenzierungsverfahren überprüft die DFL gemäß der Lizenzierungsordnung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Vereine und Kapitalgesellschaften sowie infrastrukturelle, medientechnische, rechtliche, personell-administrative und sportliche Kriterien. Insgesamt hatten sich 57 Vereine und Kapitalgesellschaften aus der Bundesliga, 2. Bundesliga und den Regionalligen um eine Spielberechtigung beworben.

"Wir sehen insgesamt eine erfreuliche Entwicklung und eine weitere Professionalisierung bei den Bewerbern. Insbesondere die positive wirtschaftliche Situation des Lizenzfußballs hält an. Allerdings freuen wir uns auch über erhebliche Fortschritte etwa bei den Nachwuchs-Leistungszentren oder bei der Ausstattung der Stadien", so Christian Müller, DFL-Geschäftsführer Finanzen. Im Herbst wird die DFL im Rahmen der Lizenzierungsnachschau prüfen, ob die betroffenen Vereine ihre Auflagen erfüllt haben.

[DFL]

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Die Geschäftsführung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens für die Saison 2008/09 nach den Erstentscheidungen keinem Bewerber die Spielberechtigung verweigert. Einzelne Klubs müssen allerdings bis Anfang Juni noch Bedingungen erfüllen, die nicht ausschließlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betreffen. Die Erfüllung dieser Bedingungen stellt der Lizenzierungsausschuss des Ligaverbandes fest. Sie ist Voraussetzung für die Erteilung einer Spielberechtigung für die nächste Saison. Darüber hinaus wurden einer Vielzahl von Bewerbern Auflagen hinsichtlich der verschiedenen Lizenzierungskriterien erteilt, deren Einhaltung sie vor Beginn der neuen Spielzeit nachweisen müssen.

Im Lizenzierungsverfahren überprüft die DFL gemäß der Lizenzierungsordnung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Vereine und Kapitalgesellschaften sowie infrastrukturelle, medientechnische, rechtliche, personell-administrative und sportliche Kriterien. Insgesamt hatten sich 57 Vereine und Kapitalgesellschaften aus der Bundesliga, 2. Bundesliga und den Regionalligen um eine Spielberechtigung beworben.

"Wir sehen insgesamt eine erfreuliche Entwicklung und eine weitere Professionalisierung bei den Bewerbern. Insbesondere die positive wirtschaftliche Situation des Lizenzfußballs hält an. Allerdings freuen wir uns auch über erhebliche Fortschritte etwa bei den Nachwuchs-Leistungszentren oder bei der Ausstattung der Stadien", so Christian Müller, DFL-Geschäftsführer Finanzen. Im Herbst wird die DFL im Rahmen der Lizenzierungsnachschau prüfen, ob die betroffenen Vereine ihre Auflagen erfüllt haben.