DFB von A bis Z: P wie Präsidium

Zu den vielfältigen Aufgaben des Präsidiums, das natürlich auch für die Umsetzung der spezifischen FIFA und UEFA-Entscheidungen zuständig ist, zählt außerdem, den DFB-Vorstand über seine Tätigkeit zu unterrichten. Der Vorstand wiederum berät das Präsidium bei der Erfüllung seiner Aufgaben.

Das Präsidium hat das Recht, Beschlüsse der verschiedenen Ausschüsse außer Kraft zu setzen und in der Sache neu zu entscheiden. Dies gilt ausdrücklich aber nicht für die Entscheidungen der von Weisungen des DFB unabhängigen Rechtsorgane. Deutlicher als mit diesem Hinweis auf eine völlig eigenständige Judikative könnte die Satzung die Gewaltenteilung beim demokratischen Deutschen Fußball-Bund kaum betonen.

[dfb]


Teilung der Gewalten in Legislative, Exekutive und Judikative ist der höchste Grundsatz eines demokratischen Staatswesens. Gewaltenteilung - dieses Prinzip prägt auch den Deutschen Fußball-Bund und macht "die größte gesellschaftliche Gruppierung in unserem Land", so der damalige Präsident und heutige DFB-Ehrenpräsident Egidius Braun anlässlich der Feierlichkeiten zum 100. Gründungsjubiläums des Verbandes "zu einer demokratischen Institution".

Ist der DFB-Bundestag das höchste Gremium und quasi gesetzgebende Versammlung die Legislative des DFB, so ist sein vom Bundestag im Drei-Jahres-Rhythmus gewähltes Präsidium als ausführendes Organ die Exekutive des Verbandes. Dies bringt die Satzung mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck. "Das Präsidium ist zuständig für die Erledigung des laufenden Geschäfts. Es nimmt alle Aufgaben wahr, die nach Satzung und den Ordnungen nicht anderen Organen des DFB zugewiesen sind", heißt es dort. Vor allem aber sagt die Satzung: "Dem Präsidium obliegt die Vertretung des DFB", und präzisiert im Weiteren: "Vertreter im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind der Präsident, die gleichberechtigten 1. Vizepräsidenten, der Schatzmeister und der Generalsekretär, und zwar zwei dieser Mitglieder gemeinsam."

"Fußball ist Zukunft" – unter diesem Motto stand der 41. ordentliche DFB-Bundestag am 24. und 25. Oktober 2013 in Nürnberg. Erwartungsgemäß wurde Wolfgang Niersbach für die nächste Legislaturperiode von drei Jahren als DFB-Präsident wiedergewählt. Die Zusammensetzung des DFB-Präsidiums wurde neu strukturiert. Dr. Rainer Koch wurde zum 1. Vizepräsidenten (Präsidiumsmitglied für Amateurfußball und Angelegenheiten der Regional- und Landesverbände) gewählt, zugleich leitet er das Ressort für Rechts- und Satzungsfragen. Weiterhin wurden Reinhard Grindel (Rotenburg/ Wümme) als Schatzmeister, Peter Frymuth (Düsseldorf) als Vizepräsident für das neu geschaffene Ressort Spielbetrieb und Fußballentwicklung, Ronny Zimmermann (Wiesloch) als Vizepräsident für Qualifizierung und Eugen Gehlenborg (Garrel) als Vizepräsident für sozial- und gesellschaftspolitische Aufgaben neu in das DFB-Präsidium gewählt. Sie folgen auf Horst R. Schmidt, Hermann Korfmacher, Karl Rothmund und Rolf Hocke, die allesamt die Altersgrenze von 70 Jahren überschritten haben und deshalb nicht mehr zur Wahl standen.

1. Vizepräsident kraft seines Amtes als Präsident des Ligaverbandes ist auch in den nächsten Jahren Dr. Reinhard Rauball, der ebenso bestätigt wurde wie die weiteren Liga-Vizepräsidenten Christian Seifert (Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung), Peter Peters und Harald Strutz.

Wiedergewählt als DFB-Vizepräsidenten wurden darüber hinaus Hannelore Ratzeburg (Frauen- und Mädchenfußball), Dr. Hans-Dieter Drewitz (Jugendfußball) und Rainer Milkoreit (Breitenfußball und Breitensport).

Komplettiert wird das neue Präsidium auch fortan von Generalsekretär Helmut Sandrock, Nationalmannschaftsmanager Oliver Bierhoff sowie den beiden Ehrenpräsidenten Dr. h.c. Egidius Braun und Dr. h.c. Gerhard Mayer-Vorfelder. Wenn Hansi Flick nach der WM 2014 seine neue Funktion als Sportdirektor einnimmt, wird er das Präsidium erweitern.

Beschlussfähig ist das Präsidium, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Seine Beschlüsse fasst es grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Allerdings ist sein Präsident, der zugleich oberster Repräsentant des DFB ist und dem die Gesamtverantwortung obliegt, gemeinsam mit dem Schatzmeister, dem Generalsekretär und dem fachlich jeweils zuständigen Vizepräsidenten befugt, über unaufschiebbare Angelegenheiten endgültige Beschlüsse zu fassen und diese auszuführen. Das Präsidium ist darüber in Kenntnis zu setzen. Der Generalsekretär, den das Präsidium beruft und der Bundestag bestätigt, und die Vertreter der Nationalmannschaft sowie der Sportdirektor sind als einzige Präsidiumsmitglieder hauptamtlich tätig.

Als verantwortlicher Leiter für das Finanzwesen hat der Schatzmeister ein nicht unbeträchtliches Vermögen zu verwalten. Dass der DFB seinen Jahresetat in Millionenhöhe als einer der ganz wenigen Fachverbände im deutschen Sport aus eigenen Mitteln und somit ohne öffentliche Zuschüsse bestreiten kann, ist vor allem großer Weitsicht und kaufmännischem Geschick zu verdanken, aber auch außergewöhnlichen sportlichen Erfolgen der Nationalmannschaft als Basis für seriöse Vertragsverhandlungen mit Sponsoren und dem Fernsehen.

Zu den vielfältigen Aufgaben des Präsidiums, das natürlich auch für die Umsetzung der spezifischen FIFA und UEFA-Entscheidungen zuständig ist, zählt außerdem, den DFB-Vorstand über seine Tätigkeit zu unterrichten. Der Vorstand wiederum berät das Präsidium bei der Erfüllung seiner Aufgaben.

Das Präsidium hat das Recht, Beschlüsse der verschiedenen Ausschüsse außer Kraft zu setzen und in der Sache neu zu entscheiden. Dies gilt ausdrücklich aber nicht für die Entscheidungen der von Weisungen des DFB unabhängigen Rechtsorgane. Deutlicher als mit diesem Hinweis auf eine völlig eigenständige Judikative könnte die Satzung die Gewaltenteilung beim demokratischen Deutschen Fußball-Bund kaum betonen.