DFB unterstützt Owomoyela bei Nebenklage gegen NPD

Die Anzeige des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und von Nationalspieler Patrick Owomoyela wegen rassistischer Kampagnen gegen Spieler der deutschen Nationalmannschaft vor der Weltmeisterschaft 2006 mündete am Dienstag in eine Hauptverhandlung gegen den Vorsitzenden der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), Udo Voigt, und zwei weitere NPD-Funktionäre vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Volksverhetzung und anderer Delikte erhoben, das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Ein zweiter Verhandlungstag ist für den 7. April angesetzt.

Der DFB und Patrick Owomoyela hatten im Jahr 2006 Strafantrag und Strafanzeige gestellt, weil die NPD auf der Titelseite eines von ihr herausgegebenen WM-Planers ein Trikot der deutschen Nationalmannschaft mit dem Schriftzug „Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!“ abgebildet hatte. Das Trikot wurde mit der Nummer 25 versehen, der damaligen Rückennummer von Owomoyela im erweiterten WM-Kader.

WM-Planer herabwürdigend und rassistisch

Im Anschluss daran erwirkten DFB und Spieler eine einstweilige Verfügung, die der NPD die Gestaltung des Covers in dieser Form untersagte. Die Richter stellten fest, dass die Titelseite des WM-Planers den Spieler in besonderem Maße herabwürdigend und eine rassistische Darstellungsweise sei. Die gegen diese einstweiligen Verfügungen eingelegten Widersprüche der NPD wurden später durch Urteile des Landesgerichts Berlin zurückgewiesen. Diese wurden inzwischen von der NPD als rechtskräftig anerkannt.

In einem weiteren Schritt erwirkte der DFB eine einstweilige Verfügung gegen die Neugestaltung des WM-Planers der NPD, der in einer zweiten Version eine gezeichnete deutsche Nationalmannschaft zeigte, bei der nur noch ein Spieler eine weiße Hautfarbe hatte. Die anderen wurden in den Farben Rot, Gelb, Schwarz und Braun dargestellt. Der gestellte Strafantrag führte darüber hinaus zu einer Durchsuchung der NPD-Geschäftsräume und der Beschlagnahmung des neuen WM-Planers durch die Staatsanwaltschaft.

Owomoyela tritt nun mit Unterstützung des DFB als Nebenkläger bei der von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen erhobenen Klage gegen die NPD auf.

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Die Anzeige des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und von Nationalspieler Patrick Owomoyela wegen rassistischer Kampagnen gegen Spieler der deutschen Nationalmannschaft vor der Weltmeisterschaft 2006 mündete am Dienstag in eine Hauptverhandlung gegen den Vorsitzenden der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), Udo Voigt, und zwei weitere NPD-Funktionäre vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Volksverhetzung und anderer Delikte erhoben, das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Ein zweiter Verhandlungstag ist für den 7. April angesetzt.

Der DFB und Patrick Owomoyela hatten im Jahr 2006 Strafantrag und Strafanzeige gestellt, weil die NPD auf der Titelseite eines von ihr herausgegebenen WM-Planers ein Trikot der deutschen Nationalmannschaft mit dem Schriftzug „Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!“ abgebildet hatte. Das Trikot wurde mit der Nummer 25 versehen, der damaligen Rückennummer von Owomoyela im erweiterten WM-Kader.

WM-Planer herabwürdigend und rassistisch

Im Anschluss daran erwirkten DFB und Spieler eine einstweilige Verfügung, die der NPD die Gestaltung des Covers in dieser Form untersagte. Die Richter stellten fest, dass die Titelseite des WM-Planers den Spieler in besonderem Maße herabwürdigend und eine rassistische Darstellungsweise sei. Die gegen diese einstweiligen Verfügungen eingelegten Widersprüche der NPD wurden später durch Urteile des Landesgerichts Berlin zurückgewiesen. Diese wurden inzwischen von der NPD als rechtskräftig anerkannt.

In einem weiteren Schritt erwirkte der DFB eine einstweilige Verfügung gegen die Neugestaltung des WM-Planers der NPD, der in einer zweiten Version eine gezeichnete deutsche Nationalmannschaft zeigte, bei der nur noch ein Spieler eine weiße Hautfarbe hatte. Die anderen wurden in den Farben Rot, Gelb, Schwarz und Braun dargestellt. Der gestellte Strafantrag führte darüber hinaus zu einer Durchsuchung der NPD-Geschäftsräume und der Beschlagnahmung des neuen WM-Planers durch die Staatsanwaltschaft.

Owomoyela tritt nun mit Unterstützung des DFB als Nebenkläger bei der von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen erhobenen Klage gegen die NPD auf.