DFB unterstützt alle eingeleiteten juristischen Maßnahmen

Der Geschäftsführende DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger hat am Freitagmorgen im Zusammenhang mit der Berichterstattung, dass Nationalspieler Bastian Schweinsteiger (Bayern München) bei der Polizei wegen mutmaßlicher Wettmanipulationen als Beschuldigter gilt, mit der Staatsanwaltschaft München ein ausführliches Telefongespräch geführt.

Das Fazit:

1. Weder Bastian Schweinsteiger noch ein anderer Nationalspieler gilt als Beschuldigter.

2. Es gibt bisher überhaupt keine Ermittlungen und auch keine polizeilichen Vernehmungen. Es sind derzeit auch keine Ermittlungshandlungen irgendwelcher Art beabsichtigt.

3. Die Staatsanwaltschaft München befasst sich gegenwärtig ausschließlich mit der informellen Auswertung des Berichts im ARD-Magazin „Plusminus“.

Ein weiteres Telefonat führte Dr. Zwanziger am Freitagmorgen mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen deren Ermittlungen zu mutmaßlichen Manipulationen in der 2. Bundesliga und den Regionalligen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt verwies dabei auf ihre letzte Presseveröffentlichung, zu der es aktuell keine neuen Erkenntnisse gäbe. Dr. Theo Zwanziger äußerte am Freitag nach den Gesprächen mit den Staatsanwaltschaften in München und Frankfurt: „Wir haben großes Vertrauen in die Ermittlungsbehörden und bedanken uns wie im Fall Hoyzer schon jetzt für die vorzügliche Zusammenarbeit mit ihnen. Ich habe nochmals darum gebeten, dass sie allen Informationen möglichst zügig nachgehen, um die Vorwürfe auch im Interesse des deutschen Fußballs lückenlos aufzuklären.

Alle, die sich in der aktuellen Phase als Hüter von Gesetz und Moral aufspielen, indem sie Spekulationen in unverantwortlicher Weise öffentlich machen, tragen dadurch nur dazu bei, dass die Wahrheitsfindung erschwert wird. Der richtige Weg kann nur sein, konkrete Hinweise an die Staatsanwaltschaften oder den DFB zu geben. Falls sich dabei herausstellen sollte, dass Spieler – gleich ob prominent oder weniger bekannt - ein Fehlverhalten begangen haben, werden diese von den sportrechtlichen Gremien genauso konsequent und hart bestraft wie die Verursacher des Wettskandals 2005.“

Da es derzeit keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass Nationalspieler in Wettmanipulationen verwickelt sind, müssen wir uns schützend vor sie stellen. Wir identifizieren uns daher in vollem Umfang mit der heutigen Presseerklärung des FC Bayern München und der juristischen Position von Bastian Schweinsteiger. Unmissverständlich macht Dr. Theo Zwanziger in diesem Zusammenhang deutlich: „Der DFB unterstützt alle von den Betroffenen eingeleiteten juristischen Maßnahmen. Wir haben im Moment keinen Wettskandal, sondern vielmehr ein von „Plusminus“ und der „tz“ herbeigeführtes Szenario, das mit rein spekulativen Behauptungen die Sensationsgier befriedigt und zur Quoten- oder Auflagen-Steigerung beitragen soll.“

Bereits am Dienstag hatte es ein Treffen zwischen der Staatsanwaltschaft Frankfurt und dem DFB gegeben. Dabei wurde ein Informationsaustausch in den die 2. Bundesliga und Regionalliga betreffenden Manipulationsversuchen vereinbart. Bei dieser Gelegenheit wurde vereinbart, dass der DFB im präventiven Sinne ein Schreiben an alle Regionalliga-Vereine schickt. DFB-Kontrollausschuss-Vorsitzender Horst Hilpert hat darin alle Spieler der Regionalliga Nord und Süd aufgefordert, eventuell ihnen übermittelte Angebote, sich an Wettmanipulationen zu beteiligen, bis zum 29. März schriftlich anzuzeigen. Für diesen Fall kündigt Hilpert an: „Der Kontrollausschuss garantiert, von Anklagen gegen Spieler abzusehen, denen von dritter Seite die Manipulation eines Spieles ihres Vereins (auf Sieg, Unentschieden, Niederlage oder Torergebnis etc.) gegen Geldversprechen oder Geldzahlungen angeboten worden ist, wenn der Spieler kein Geld angenommen hat, bzw. die Manipulation nicht zugesagt hat und der Sachverhalt dem Kontrollausschuss bis spätestens 29. März angezeigt wird.“ Sollte ein Spieler angesprochen worden sein und dies bis kommenden Mittwoch nicht dem DFB mitteilen, droht ihm gemäß den DFB-Bestimmungen eine Bestrafung wegen unsportlichen Verhaltens.

In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt teilte Hilpert außerdem mit, dass einem Spieler, sofern er sich auf Angebote von Dritten eingelassen hat und dies jetzt beim DFB anzeigt, zugesichert wird, dass ein „Geständnis strafmildernd in einem Strafverfahren berücksichtigt werden wird.“ [hs]


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Der Geschäftsführende DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger hat am Freitagmorgen im Zusammenhang mit der Berichterstattung, dass Nationalspieler Bastian Schweinsteiger (Bayern München) bei der Polizei wegen mutmaßlicher Wettmanipulationen als Beschuldigter gilt, mit der Staatsanwaltschaft München ein ausführliches Telefongespräch geführt.



Das Fazit:


1. Weder Bastian Schweinsteiger noch ein anderer Nationalspieler gilt als Beschuldigter.



2. Es gibt bisher überhaupt keine Ermittlungen und auch keine polizeilichen Vernehmungen. Es sind derzeit auch keine Ermittlungshandlungen irgendwelcher Art beabsichtigt.



3. Die Staatsanwaltschaft München befasst sich gegenwärtig ausschließlich mit der informellen Auswertung des Berichts im ARD-Magazin „Plusminus“.



Ein weiteres Telefonat führte Dr. Zwanziger am Freitagmorgen mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen deren Ermittlungen zu mutmaßlichen Manipulationen in der 2. Bundesliga und den Regionalligen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt verwies dabei auf ihre letzte Presseveröffentlichung, zu der es aktuell keine neuen Erkenntnisse gäbe. Dr. Theo Zwanziger äußerte am Freitag nach den Gesprächen mit den Staatsanwaltschaften in München und Frankfurt: „Wir haben großes Vertrauen in die Ermittlungsbehörden und bedanken uns wie im Fall Hoyzer schon jetzt für die vorzügliche Zusammenarbeit mit ihnen. Ich habe nochmals darum gebeten, dass sie allen Informationen möglichst zügig nachgehen, um die Vorwürfe auch im Interesse des deutschen Fußballs lückenlos aufzuklären.



Alle, die sich in der aktuellen Phase als Hüter von Gesetz und Moral aufspielen, indem sie Spekulationen in unverantwortlicher Weise öffentlich machen, tragen dadurch nur dazu bei, dass die Wahrheitsfindung erschwert wird. Der richtige Weg kann nur sein, konkrete Hinweise an die Staatsanwaltschaften oder den DFB zu geben. Falls sich dabei herausstellen sollte, dass Spieler – gleich ob prominent oder weniger bekannt - ein Fehlverhalten begangen haben, werden diese von den sportrechtlichen Gremien genauso konsequent und hart bestraft wie die Verursacher des Wettskandals 2005.“



Da es derzeit keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass Nationalspieler in Wettmanipulationen verwickelt sind, müssen wir uns schützend vor sie stellen. Wir identifizieren uns daher in vollem Umfang mit der heutigen Presseerklärung des FC Bayern München und der juristischen Position von Bastian Schweinsteiger. Unmissverständlich macht Dr. Theo Zwanziger in diesem Zusammenhang deutlich: „Der DFB unterstützt alle von den Betroffenen eingeleiteten juristischen Maßnahmen. Wir haben im Moment keinen Wettskandal, sondern vielmehr ein von „Plusminus“ und der „tz“ herbeigeführtes Szenario, das mit rein spekulativen
Behauptungen die Sensationsgier befriedigt und zur Quoten- oder Auflagen-Steigerung beitragen soll.“



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Bereits am Dienstag hatte es ein Treffen zwischen der Staatsanwaltschaft Frankfurt und dem DFB gegeben. Dabei wurde ein Informationsaustausch in den die 2. Bundesliga und
Regionalliga betreffenden Manipulationsversuchen vereinbart. Bei dieser Gelegenheit wurde vereinbart, dass der DFB im präventiven Sinne ein Schreiben an alle Regionalliga-Vereine schickt. DFB-Kontrollausschuss-Vorsitzender Horst Hilpert hat darin alle Spieler der Regionalliga Nord und Süd aufgefordert, eventuell ihnen übermittelte Angebote, sich an Wettmanipulationen zu beteiligen, bis zum 29. März schriftlich anzuzeigen. Für diesen
Fall kündigt Hilpert an: „Der Kontrollausschuss garantiert, von Anklagen gegen Spieler abzusehen, denen von dritter Seite die Manipulation eines Spieles ihres Vereins (auf Sieg, Unentschieden, Niederlage oder Torergebnis etc.) gegen Geldversprechen oder Geldzahlungen angeboten worden ist, wenn der Spieler kein Geld angenommen hat, bzw. die
Manipulation nicht zugesagt hat und der Sachverhalt dem Kontrollausschuss bis spätestens 29. März angezeigt wird.“ Sollte ein Spieler angesprochen worden sein und dies bis
kommenden Mittwoch nicht dem DFB mitteilen, droht ihm gemäß den DFB-Bestimmungen eine Bestrafung wegen unsportlichen Verhaltens.



In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt teilte Hilpert außerdem mit, dass einem
Spieler, sofern er sich auf Angebote von Dritten eingelassen hat und dies jetzt beim
DFB anzeigt, zugesichert wird, dass ein „Geständnis strafmildernd in einem Strafverfahren
berücksichtigt werden wird.“