DFB und Samy Hamama einigen sich

Im beiderseitigen Interesse einer gütlichen Einigung haben der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Samy Hamama gemeinsam und einvernehmlich entschieden, ihre gerichtliche Auseinandersetzung zu beenden. Voraussetzung und Basis für die Beendigung des Rechtsstreits war die Bereitschaft beider Seiten, nun jeweils wohlwollend aufeinander zuzugehen und eine gemeinsame Verständigung zu erreichen. Dies ist gelungen.

Nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt am Main den Parteien Anfang April 2022 einen Vergleich vorgeschlagen hatte, hat Samy Hamama seine Klage aufgegeben, in gleichem Zuge leitet der DFB aus den Kündigungsvorwürfen keine Rechte mehr her. Herr Hamama war mit Wirkung zum 1. Juli 2021 zu Eintracht Frankfurt gewechselt, das Arbeitsverhältnis wurde zum 30. Juni 2021 beendet.

[dfb]

Im beiderseitigen Interesse einer gütlichen Einigung haben der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Samy Hamama gemeinsam und einvernehmlich entschieden, ihre gerichtliche Auseinandersetzung zu beenden. Voraussetzung und Basis für die Beendigung des Rechtsstreits war die Bereitschaft beider Seiten, nun jeweils wohlwollend aufeinander zuzugehen und eine gemeinsame Verständigung zu erreichen. Dies ist gelungen.

Nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt am Main den Parteien Anfang April 2022 einen Vergleich vorgeschlagen hatte, hat Samy Hamama seine Klage aufgegeben, in gleichem Zuge leitet der DFB aus den Kündigungsvorwürfen keine Rechte mehr her. Herr Hamama war mit Wirkung zum 1. Juli 2021 zu Eintracht Frankfurt gewechselt, das Arbeitsverhältnis wurde zum 30. Juni 2021 beendet.