DFB-Statement zum Koalitionsvertrag

Das Europäische Parlament hat mit seiner bemerkenswerten Resolution zum Schutz des europäischen Sports vom 23. November 2021 die Schlüsselrolle des Sports im sozialen, kulturellen und erzieherischen Leben der Bürger deutlich herausgestellt und gleichzeitig betont, dass gerade durch den Sport die Werte von Demokratie, Respekt, Solidarität, Vielfalt und Gleichheit gefördert werden. Das EU-Parlament leitet daraus in seiner Entschließung zahlreiche klare Positionen und Forderungen ab. Der am Mittwoch veröffentlichte "Ampel"-Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung sieht hierzu im krassen Gegensatz zur klaren Positionierung des Europäischen Parlaments keine konkreten Aussagen zum europäischen Sportmodell und zu weiteren zentralen Kernfragen des Sports vor und benennt insbesondere keine konkreten Zielsetzungen.

Dr. Rainer Koch, Interimspräsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), 1. DFB-Vizepräsident Amateure/Regional- und Landesverbände sowie Mitglied im Exekutivkomitee der europäischen Fußball-Union UEFA, erklärt hierzu:

"Die Entschließung des EU-Parlaments bekennt sich eindrucksvoll und klar zu einem werteorientierten europäischen Sportmodell, das vor allem auf zwei wichtigen Grundsätzen beruht, nämlich der Offenheit des Wettbewerbs einschließlich sportlicher Leistungen und daran geknüpften Auf- und Abstiegen sowie der Solidarität aller Sportler*innen. Grundlegend für das europäische Sportmodell ist die Forderung, dass der Sport dem Allgemeinwohl dient und nicht den Interessen einiger weniger. Die Resolution des EU-Parlaments belegt eindrucksvoll, dass der Sport Partner und Träger europäischer Werte und sozialer, gesellschaftlicher und kultureller Ziele ist.

Das europäische Sportmodell ist gegenwärtig in mehrfacher Hinsicht akut bedroht, und deshalb freue ich mich sehr, dass das Europäische Parlament in seiner Resolution die Idee der Super League, die darauf abzielt, mit dieser Liga maximal viel Geld zu generieren und die Erlöse unter den beteiligten sehr wenigen Vereinen aufzuteilen, unmissverständlich ablehnt, die Bedeutung des Einverbandsprinzips für die Verwirklichung der sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Ziele des Sports betont und insbesondere auch die in den DFB-Statuten verankerte 50+1-Regel als ein mögliches 'Best-Practice-Beispiel' für ganz Europa empfiehlt.

Ich bedauere sehr, dass der am Mittwoch veröffentlichte 'Ampel'-Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung im krassen Gegensatz zur klaren Positionierung des Europäischen Parlaments keine konkreten Aussagen zum europäischen Sportmodell und zu weiteren zentralen Kernfragen des Sports trifft und insbesondere keine konkreten Zielsetzungen benennt.

Ich hoffe sehr, dass die neue Bundesregierung, sobald sie im Amt ist, das europäische Sportmodell ebenso kraftvoll und vehement wie das europäische Parlament sowie zahlreiche andere europäische Regierungen verteidigt. Kurzfristig ist dafür notwendig:

  • Die Unterstützung der UEFA in ihrer rechtlichen Auseinandersetzung mit Real Madrid vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Verhinderung einer europäischen 'Super League'. In den vergangenen Monaten haben sich die meisten EU-Mitgliedsstaaten, und insbesondere auch Spanien, Frankreich und Italien mit schriftlichen Stellungnahmen und Statements in das Verfahren vor dem EuGH eingebracht. Deutschland leider bis dato nicht, obwohl gerade der nationale deutsche Fußball von der Einführung einer europäischen ,Super League‘ existentiell betroffen wäre – und obwohl gerade auch bei uns in Deutschland die negativen Auswirkungen einer solchen eigenständigen rein auf Kommerz ausgerichteten Liga im Basketball eindrücklich betrachtet werden können. Die neue Bundesregierung sollte die Haltung der aktuell noch geschäftsführenden Regierung umgehend ändern und bei der anstehenden mündlichen Anhörung im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof als Streithelfer auftreten und damit nun endlich dem Beispiel Frankreichs, Italiens, Spaniens und mehr als der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten folgen, die schon längst schriftliche Erklärungen beim Gerichtshof eingereicht haben.
  • Fußball darf rechtlich nicht nur nach den Kriterien des Wirtschafts-, Unternehmens- und Kartellrechts bewertet werden, denn der Fußball gehört allen und nicht nur einigen ausschließlich auf wirtschaftlichen Profit ausgerichteten Fußball-Unternehmen. Das auf den Werten der Offenheit des Wettbewerbs (einschließlich sportlicher Leistungen sowie Auf- und Abstieg) und der Solidarität aller Sportler*innen beruhende Europäische Sportmodell muss rechtlich maximal geschützt werden, gerade auch in rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Interessen und Zielsetzungen des Wirtschafts- und Unternehmensrechts und insbesondere auch des Kartellrechts. Das Einverbandsprinzip (d.h. die Steuerung des Fußballs durch die nationalen und internationalen Verbände DFB, UEFA und FIFA), die 50+1-Regel, die Sicherung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Wettbewerbsfähigkeit nationaler Ligen und des Nationalmannschaftsfußballs, aber auch die solidarische Teilhabe des Jugend- und Amateurfußballs an den Einnahmen des professionellen Spitzenfußballs bedürfen des allseitigen Schutzes, gerade auch durch die nationalen Regierungen und die nationalen Parlamente, und sollte deshalb sportpolitischer Leitgedanke der neuen Bundesregierung sein."
[dfb]

Das Europäische Parlament hat mit seiner bemerkenswerten Resolution zum Schutz des europäischen Sports vom 23. November 2021 die Schlüsselrolle des Sports im sozialen, kulturellen und erzieherischen Leben der Bürger deutlich herausgestellt und gleichzeitig betont, dass gerade durch den Sport die Werte von Demokratie, Respekt, Solidarität, Vielfalt und Gleichheit gefördert werden. Das EU-Parlament leitet daraus in seiner Entschließung zahlreiche klare Positionen und Forderungen ab. Der am Mittwoch veröffentlichte "Ampel"-Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung sieht hierzu im krassen Gegensatz zur klaren Positionierung des Europäischen Parlaments keine konkreten Aussagen zum europäischen Sportmodell und zu weiteren zentralen Kernfragen des Sports vor und benennt insbesondere keine konkreten Zielsetzungen.

Dr. Rainer Koch, Interimspräsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), 1. DFB-Vizepräsident Amateure/Regional- und Landesverbände sowie Mitglied im Exekutivkomitee der europäischen Fußball-Union UEFA, erklärt hierzu:

"Die Entschließung des EU-Parlaments bekennt sich eindrucksvoll und klar zu einem werteorientierten europäischen Sportmodell, das vor allem auf zwei wichtigen Grundsätzen beruht, nämlich der Offenheit des Wettbewerbs einschließlich sportlicher Leistungen und daran geknüpften Auf- und Abstiegen sowie der Solidarität aller Sportler*innen. Grundlegend für das europäische Sportmodell ist die Forderung, dass der Sport dem Allgemeinwohl dient und nicht den Interessen einiger weniger. Die Resolution des EU-Parlaments belegt eindrucksvoll, dass der Sport Partner und Träger europäischer Werte und sozialer, gesellschaftlicher und kultureller Ziele ist.

Das europäische Sportmodell ist gegenwärtig in mehrfacher Hinsicht akut bedroht, und deshalb freue ich mich sehr, dass das Europäische Parlament in seiner Resolution die Idee der Super League, die darauf abzielt, mit dieser Liga maximal viel Geld zu generieren und die Erlöse unter den beteiligten sehr wenigen Vereinen aufzuteilen, unmissverständlich ablehnt, die Bedeutung des Einverbandsprinzips für die Verwirklichung der sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Ziele des Sports betont und insbesondere auch die in den DFB-Statuten verankerte 50+1-Regel als ein mögliches 'Best-Practice-Beispiel' für ganz Europa empfiehlt.

Ich bedauere sehr, dass der am Mittwoch veröffentlichte 'Ampel'-Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung im krassen Gegensatz zur klaren Positionierung des Europäischen Parlaments keine konkreten Aussagen zum europäischen Sportmodell und zu weiteren zentralen Kernfragen des Sports trifft und insbesondere keine konkreten Zielsetzungen benennt.

Ich hoffe sehr, dass die neue Bundesregierung, sobald sie im Amt ist, das europäische Sportmodell ebenso kraftvoll und vehement wie das europäische Parlament sowie zahlreiche andere europäische Regierungen verteidigt. Kurzfristig ist dafür notwendig:

  • Die Unterstützung der UEFA in ihrer rechtlichen Auseinandersetzung mit Real Madrid vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Verhinderung einer europäischen 'Super League'. In den vergangenen Monaten haben sich die meisten EU-Mitgliedsstaaten, und insbesondere auch Spanien, Frankreich und Italien mit schriftlichen Stellungnahmen und Statements in das Verfahren vor dem EuGH eingebracht. Deutschland leider bis dato nicht, obwohl gerade der nationale deutsche Fußball von der Einführung einer europäischen ,Super League‘ existentiell betroffen wäre – und obwohl gerade auch bei uns in Deutschland die negativen Auswirkungen einer solchen eigenständigen rein auf Kommerz ausgerichteten Liga im Basketball eindrücklich betrachtet werden können. Die neue Bundesregierung sollte die Haltung der aktuell noch geschäftsführenden Regierung umgehend ändern und bei der anstehenden mündlichen Anhörung im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof als Streithelfer auftreten und damit nun endlich dem Beispiel Frankreichs, Italiens, Spaniens und mehr als der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten folgen, die schon längst schriftliche Erklärungen beim Gerichtshof eingereicht haben.
  • Fußball darf rechtlich nicht nur nach den Kriterien des Wirtschafts-, Unternehmens- und Kartellrechts bewertet werden, denn der Fußball gehört allen und nicht nur einigen ausschließlich auf wirtschaftlichen Profit ausgerichteten Fußball-Unternehmen. Das auf den Werten der Offenheit des Wettbewerbs (einschließlich sportlicher Leistungen sowie Auf- und Abstieg) und der Solidarität aller Sportler*innen beruhende Europäische Sportmodell muss rechtlich maximal geschützt werden, gerade auch in rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Interessen und Zielsetzungen des Wirtschafts- und Unternehmensrechts und insbesondere auch des Kartellrechts. Das Einverbandsprinzip (d.h. die Steuerung des Fußballs durch die nationalen und internationalen Verbände DFB, UEFA und FIFA), die 50+1-Regel, die Sicherung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Wettbewerbsfähigkeit nationaler Ligen und des Nationalmannschaftsfußballs, aber auch die solidarische Teilhabe des Jugend- und Amateurfußballs an den Einnahmen des professionellen Spitzenfußballs bedürfen des allseitigen Schutzes, gerade auch durch die nationalen Regierungen und die nationalen Parlamente, und sollte deshalb sportpolitischer Leitgedanke der neuen Bundesregierung sein."
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