DFB-Sportgericht sperrt Bochumer Kevin Stöger nachträglich

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kevin Stöger vom Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nachträglich für zwei Meisterschaftsspiele der Lizenzligen gesperrt. Begründung: ein krass sportwidriges Verhalten in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach zuvor an ihm begangener sportwidrigen Handlung während des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 30. Oktober 2017.

Nach Ansicht des Sportgerichts hatte Stöger seinem Gegenspieler Adam Bodzek in der 39. Minute absichtlich mit dem rechten Ellbogen ins Gesicht gestoßen. Schiedsrichter Benjamin Cortus (Röthenbach) hatte auf Nachfrage erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, weshalb der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kevin Stöger vom Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nachträglich für zwei Meisterschaftsspiele der Lizenzligen gesperrt. Begründung: ein krass sportwidriges Verhalten in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach zuvor an ihm begangener sportwidrigen Handlung während des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 30. Oktober 2017.

Nach Ansicht des Sportgerichts hatte Stöger seinem Gegenspieler Adam Bodzek in der 39. Minute absichtlich mit dem rechten Ellbogen ins Gesicht gestoßen. Schiedsrichter Benjamin Cortus (Röthenbach) hatte auf Nachfrage erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, weshalb der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.