DFB-Sportgericht setzt Regionalliga-Spiel Berlin gegen Bielefeld neu an

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch (Poing) hat am Donnerstag die Wertung des Regionalliga-Spiels zwischen Hertha BSC Berlin (Amateure) und Arminia Bielefeld (Amateure) vom 11. August 2004 aufgehoben und die Neuansetzung des Spieles angeordnet. Damit wurde dem Einspruch der Bielefelder stattgegeben.

Das Sportgericht sah es als erwiesen an, dass der inzwischen durch den DFB vorgesperrte Schiedsrichter Dominik Marks (Stendal) mit Kunden von Wettbüros eine Verabredung zur Manipulation der von ihm geleiteten Begegnung am 11. August 2004 getroffen habe. Die Partie der Regionalliga Nord endete seinerzeit mit 2:1 für Berlin.

„Nach der heutigen Beweisaufnahme besteht kein Zweifel daran, dass Dominik Marks zusammen mit Robert Hoyzer und Wettbüro-Kunden eine Spielmanipulations-Verabredung getroffen hat. In einer detaillierten Aussage hat Robert Hoyzer Dominik Marks und gleichwohl sich selbst bezichtigt, obwohl die Manipulation fehlgeschlagen ist. Es fehlt also das Motiv, warum er hierbei gelogen haben sollte“, erklärte Dr. Rainer Koch bei der Urteilsbegründung.

Der Sportgerichts-Vorsitzende bedauerte es sehr, dass es ihm trotz mehrerer Versuche in den vergangenen drei Wochen nicht gelungen sei, Dominik Marks selbst zu den Vorgängen zu befragen: „Dominik Marks hat von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch gemacht.“ Koch hatte der Anwältin des Mandanten angeboten, den Schiedsrichter jederzeit an einem von ihm vorgeschlagenen Ort zu vernehmen, was allerdings abgelehnt wurde.

[mm/cm]


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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch (Poing) hat am Donnerstag die Wertung des Regionalliga-Spiels zwischen Hertha BSC Berlin (Amateure) und Arminia Bielefeld (Amateure) vom 11. August 2004 aufgehoben und die Neuansetzung des Spieles angeordnet. Damit wurde dem Einspruch der Bielefelder stattgegeben.



Das Sportgericht sah es als erwiesen an, dass der inzwischen durch den DFB vorgesperrte Schiedsrichter Dominik Marks (Stendal) mit Kunden von Wettbüros eine Verabredung zur Manipulation der von ihm geleiteten Begegnung am 11. August 2004 getroffen habe. Die Partie der Regionalliga Nord endete seinerzeit mit 2:1 für Berlin.



„Nach der heutigen Beweisaufnahme besteht kein Zweifel daran, dass Dominik Marks zusammen mit Robert Hoyzer und Wettbüro-Kunden eine Spielmanipulations-Verabredung getroffen hat. In einer detaillierten Aussage hat Robert Hoyzer Dominik Marks und gleichwohl sich selbst bezichtigt, obwohl die Manipulation fehlgeschlagen ist. Es fehlt also das Motiv, warum er hierbei gelogen haben sollte“, erklärte Dr. Rainer Koch bei der Urteilsbegründung.



Der Sportgerichts-Vorsitzende bedauerte es sehr, dass es ihm trotz mehrerer Versuche in den vergangenen drei Wochen nicht gelungen sei, Dominik Marks selbst zu den Vorgängen zu befragen: „Dominik Marks hat von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch gemacht.“ Koch hatte der Anwältin des Mandanten angeboten, den Schiedsrichter jederzeit an einem von ihm vorgeschlagenen Ort zu vernehmen, was allerdings abgelehnt wurde.