DFB-Sportgericht reduziert Geldstrafe für Darko Churlinov

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die am 13. Juni 2022 gegen Darko Churlinov verhängte Geldstrafe im schriftlichen Verfahren von 25.000 Euro auf 17.500 Euro reduziert. Der Spieler des Bundesligisten VfB Stuttgart, der in der Vorsaison an den damaligen Zweitligisten FC Schalke 04 ausgeliehen war, hatte beim Sportgericht Einspruch gegen das im Einzelrichterverfahren ergangene Urteil eingelegt.

Nach der Zweitligapartie gegen den FC St. Pauli am 7. Mai 2022 hatte Churlinov im Stadioninnenraum inmitten von feiernden Schalker Anhängern ein Bengalisches Feuer in der nach oben ausgestreckten Hand gehalten. Die Verwendung von Pyrotechnik im Stadioninnenraum verstößt gegen die sportrechtliche und staatliche Rechtsordnung und birgt erhebliche Gefahren auch für andere Stadionbesucher.

Im Einspruchsverfahren führte der Spieler an, dass die wegen eines unsportlichen Verhaltens ergangene Strafe – auch vor dem Hintergrund seiner Einkommensverhältnisse – im Vergleich zu Sanktionen gegen andere Spieler in ähnlich gelagerten Fällen zu hoch angesetzt sei. Unter wohlwollender Bewertung und Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse, so das DFB-Sportgericht, sei die Geldstrafe entsprechend reduziert worden.

Churlinov hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die am 13. Juni 2022 gegen Darko Churlinov verhängte Geldstrafe im schriftlichen Verfahren von 25.000 Euro auf 17.500 Euro reduziert. Der Spieler des Bundesligisten VfB Stuttgart, der in der Vorsaison an den damaligen Zweitligisten FC Schalke 04 ausgeliehen war, hatte beim Sportgericht Einspruch gegen das im Einzelrichterverfahren ergangene Urteil eingelegt.

Nach der Zweitligapartie gegen den FC St. Pauli am 7. Mai 2022 hatte Churlinov im Stadioninnenraum inmitten von feiernden Schalker Anhängern ein Bengalisches Feuer in der nach oben ausgestreckten Hand gehalten. Die Verwendung von Pyrotechnik im Stadioninnenraum verstößt gegen die sportrechtliche und staatliche Rechtsordnung und birgt erhebliche Gefahren auch für andere Stadionbesucher.

Im Einspruchsverfahren führte der Spieler an, dass die wegen eines unsportlichen Verhaltens ergangene Strafe – auch vor dem Hintergrund seiner Einkommensverhältnisse – im Vergleich zu Sanktionen gegen andere Spieler in ähnlich gelagerten Fällen zu hoch angesetzt sei. Unter wohlwollender Bewertung und Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse, so das DFB-Sportgericht, sei die Geldstrafe entsprechend reduziert worden.

Churlinov hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

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