DFB-Sportgericht hebt Gelbe Karte gegen Sascha Riether auf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat durch seinen Vorsitzenden Dr. Rainer Koch die im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen dem SC Freiburg und Rot-Weiss Essen am 28. Januar 2007 gegen den Freiburger Sascha Riether verhängte Gelbe Karte wegen eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters aufgehoben und damit dem Einspruch des SC stattgegeben.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Riether war in der 72. Spielminute wegen eines Foulspiels von Schiedsrichter Peter Sippel verwarnt worden, wogegen Freiburg fristgerecht Einspruch mit der Begründung eingelegt hatte, dass der Essener Danko Boskovic nach einem Zweikampf mit dem Freiburger Andreas Ibertsberger zu Fall gekommen sei. In dieser Situation habe sich Sascha Riether in deutlicher Entfernung zu Boskovic befunden und nicht aktiv in das Spielgeschehen eingegriffen. Dies gehe zweifelsfrei aus der Fernsehaufzeichnung hervor.

"Die Aussage des Schiedsrichters und die Betrachtung der Fernsehaufzeichnung ergeben eindeutig und zweifelsfrei, dass die gegen Riether ausgesprochene Verwarnung unrichtig war und auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruhte", sagte Dr. Rainer Koch. "Zudem hat Riether nach Aussage von Peter Sippel in dieser Szene auch keine anderweitige Unsportlichkeit begangen."

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat durch seinen Vorsitzenden Dr. Rainer Koch die im Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga zwischen dem SC Freiburg und Rot-Weiss Essen am 28. Januar 2007 gegen den Freiburger Sascha Riether verhängte Gelbe Karte wegen eines offensichtlichen Irrtums des Schiedsrichters aufgehoben und damit dem Einspruch des SC stattgegeben.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Riether war in der 72. Spielminute wegen eines Foulspiels von Schiedsrichter Peter Sippel verwarnt worden, wogegen Freiburg fristgerecht Einspruch mit der Begründung eingelegt hatte, dass der Essener Danko Boskovic nach einem Zweikampf mit dem Freiburger Andreas Ibertsberger zu Fall gekommen sei. In dieser Situation habe sich Sascha Riether in deutlicher Entfernung zu Boskovic befunden und nicht aktiv in das Spielgeschehen eingegriffen. Dies gehe zweifelsfrei aus der Fernsehaufzeichnung hervor.

"Die Aussage des Schiedsrichters und die Betrachtung der Fernsehaufzeichnung ergeben eindeutig und zweifelsfrei, dass die gegen Riether ausgesprochene Verwarnung unrichtig war und auf einem offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters beruhte", sagte Dr. Rainer Koch. "Zudem hat Riether nach Aussage von Peter Sippel in dieser Szene auch keine anderweitige Unsportlichkeit begangen."