DFB-Sportgericht hebt Gelb-Rote Karte gegen Berlins Schönheim auf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem Einspruch des Spielers Fabian Schönheim vom Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin gegen die erhaltene Gelb-Rote Karte im Zweitligaspiel beim TSV 1860 München am 16. September 2016 im Einzelrichterverfahren stattgegeben. Damit wird die damit verbundene Sperre aufgehoben, während die in der 53. Minute des Spiels wegen eines Foulspiels erhaltene zweite Gelbe Karte Gültigkeit behält.

Grund des Einspruchs war die erste Gelbe Karte, die der Spieler in der 24. Minute von Schiedsrichter Florian Heft (Neuenkirchen) wegen eines vermeintlichen absichtlichen Handspiels gesehen hatte. Der Unparteiische hatte in einer Freistoß-Situation allerdings Fabian Schönheim in der Mauer mit seinem Mitspieler Collin Quaner verwechselt, was der Schiedsrichter auch gegenüber dem Sportgericht einräumte.

Nach § 11 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist ein Einspruch gegen eine Gelb-Rote Karte nur dann zulässig, wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird. Da hier eine Personenverwechslung vorlag, ist dies der Fall.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat dem Einspruch des Spielers Fabian Schönheim vom Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin gegen die erhaltene Gelb-Rote Karte im Zweitligaspiel beim TSV 1860 München am 16. September 2016 im Einzelrichterverfahren stattgegeben. Damit wird die damit verbundene Sperre aufgehoben, während die in der 53. Minute des Spiels wegen eines Foulspiels erhaltene zweite Gelbe Karte Gültigkeit behält.

Grund des Einspruchs war die erste Gelbe Karte, die der Spieler in der 24. Minute von Schiedsrichter Florian Heft (Neuenkirchen) wegen eines vermeintlichen absichtlichen Handspiels gesehen hatte. Der Unparteiische hatte in einer Freistoß-Situation allerdings Fabian Schönheim in der Mauer mit seinem Mitspieler Collin Quaner verwechselt, was der Schiedsrichter auch gegenüber dem Sportgericht einräumte.

Nach § 11 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist ein Einspruch gegen eine Gelb-Rote Karte nur dann zulässig, wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird. Da hier eine Personenverwechslung vorlag, ist dies der Fall.

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