DFB-Sportgericht: Burghausen gegen 1860 München wird wiederholt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Wertung der Zweitbundesliga-Begegnung zwischen Wacker Burghausen und dem TSV 1860 München (Endstand 0:2 am 4. November 2005) aufgehoben und eine Spielwiederholung in Burghausen angeordnet. Zu diesem Ergebnis kam das Gremium unter Vorsitz von Hans-Hermann Menzel (Langerwehe) bei seiner Sitzung in der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main.

Da alle am Verfahren beteiligten Parteien – sowohl Wacker Burghausen, vertreten durch Manager Kurt Gaugler und Rechtsanwalt Horst Kletke, als auch der TSV 1860 München, vertreten durch Geschäftsführer Detlef Romeiko und Rechtsanwalt Dr. Christian Quirling, als auch der DFB-Kontrollausschuss unter Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) – nach dem Urteilsspruch Rechtsmittelverzicht erklärten, ist das Urteil rechtskräftig.

Wacker Burghausen hatte beim DFB-Sportgericht Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt und darauf verwiesen, dass der TSV 1860 München in besagtem Aufeinandertreffen mit Nemanja Vucicevic einen Spieler eingesetzt hatte, der am 3. Februar 2006 vom DFB-Bundesgericht wegen eines Dopingvergehens (Einnahme der verbotenen Substanz Carboxy-Finasterid) zu einer Sperre von sechs Monaten verurteilt wurde.

"Wir halten die Entscheidung für eine sportliche und gerechte Lösung. Der Spieler wurde erst in der 72. Minute eingewechselt. Zu diesem Zeitpunkt stand das Endergebnis schon fest. Zudem hat der Spieler kein leistungsförderndes Mittel eingenommen, aber ein verbotenes, das der Maskierung eventueller Dopingmittel dient", äußerte sich Hans-Hermann Menzel stellvertretend für das DFB-Sportgericht bei der Urteilsverkündung.

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[bild1]Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Wertung der Zweitbundesliga-Begegnung zwischen Wacker Burghausen und dem TSV 1860 München (Endstand 0:2 am 4. November 2005) aufgehoben und eine Spielwiederholung in Burghausen angeordnet. Zu diesem Ergebnis kam das Gremium unter Vorsitz von Hans-Hermann Menzel (Langerwehe) bei seiner Sitzung in der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main.



Da alle am Verfahren beteiligten Parteien – sowohl Wacker Burghausen, vertreten durch Manager Kurt Gaugler und Rechtsanwalt Horst Kletke, als auch der TSV 1860 München, vertreten durch Geschäftsführer Detlef Romeiko und Rechtsanwalt Dr. Christian Quirling, als auch der DFB-Kontrollausschuss unter Vorsitz von Horst Hilpert (Bexbach) – nach dem Urteilsspruch Rechtsmittelverzicht erklärten, ist das Urteil rechtskräftig.



Wacker Burghausen hatte beim DFB-Sportgericht Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt und darauf verwiesen, dass der TSV 1860 München in besagtem Aufeinandertreffen mit Nemanja Vucicevic einen Spieler eingesetzt hatte, der am 3. Februar 2006 vom DFB-Bundesgericht wegen eines Dopingvergehens (Einnahme der verbotenen Substanz Carboxy-Finasterid) zu einer Sperre von sechs Monaten verurteilt wurde.



"Wir halten die Entscheidung für eine sportliche und gerechte Lösung. Der Spieler wurde erst in der 72. Minute eingewechselt. Zu diesem Zeitpunkt stand das Endergebnis
schon fest. Zudem hat der Spieler kein leistungsförderndes Mittel eingenommen, aber ein verbotenes, das der Maskierung eventueller Dopingmittel dient", äußerte sich Hans-Hermann Menzel stellvertretend für das DFB-Sportgericht bei der Urteilsverkündung.