DFB-Präsident gewinnt erneut vor Oberlandesgericht

DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger hat auch den zweiten Rechtsstreit mit Manfred Amerell vor dem Oberlandesgericht München gewonnen. Nachdem das OLG bereits die Äußerung von Dr. Theo Zwanziger als sachlich gerechtfertigt bewertet hatte, dass Amerell „über Jahre seine Amtspflichten verletzt“ habe, wurde dem DFB-Präsidenten jetzt auch in einem weiteren Verfahren Recht gegeben, das Amerell gegen ihn initiiert hatte.

Das ehemalige Mitglied des DFB-Schiedsrichterausschusses hatte versucht, eine Äußerung Dr. Zwanzigers zu den Vorkommnissen im Schiedsrichterbereich als unzulässigen Vergleich mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche verbieten zu lassen. Die Richter des OLG stellten nun fest, dass das Landgericht Augsburg dem DFB-Präsidenten zu Unrecht unter Verkennung der Meinungs- und Äußerungsfreiheit seine Aussagen per Einstweiliger Verfügung untersagt hatte. Die Kosten des Verfahrens trägt Manfred Amerell.

Das OLG gelangte zu dem Ergebnis, dass mit der Äußerung kein direkter Vergleich zu Vorwürfen im Zusammenhang mit der katholischen Kirche vorgenommen werden sollte. Vielmehr habe Dr. Zwanziger allein den Mut eines Einzelnen bewertet, ein System aufzudecken. Der Vorsitzende Richter Dr. Gleich begründete, dass Dr. Zwanziger als DFB-Präsident bei seiner Erklärung in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt habe und zudem seine Aussagen in vorsichtiger Art unter Verwendung zurückhaltender Formulierungen vorgenommen habe, ohne ein abschließendes Urteil bereits vorzunehmen.

Prof. Dr. Christian Schertz, der den DFB-Präsidenten vor Gericht vertreten hat, sagt: "Damit wurden nunmehr beide Versuche von Herrn Amerell zu Recht zurückgewiesen, dem DFB-Präsidenten Aussagen und Bewertungen zum Fall Amerell zu untersagen. Insbesondere erkannte das Oberlandesgericht, dass auch die Aussage bezüglich eines ‚Systems’ richtigerweise zulässig ist. Es steht für den DFB fest, dass jedenfalls ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Herrn Amerell und jüngeren Schiedsrichtern bestanden hat."

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DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger hat auch den zweiten Rechtsstreit mit Manfred Amerell vor dem Oberlandesgericht München gewonnen. Nachdem das OLG bereits die Äußerung von Dr. Theo Zwanziger als sachlich gerechtfertigt bewertet hatte, dass Amerell „über Jahre seine Amtspflichten verletzt“ habe, wurde dem DFB-Präsidenten jetzt auch in einem weiteren Verfahren Recht gegeben, das Amerell gegen ihn initiiert hatte.

Das ehemalige Mitglied des DFB-Schiedsrichterausschusses hatte versucht, eine Äußerung Dr. Zwanzigers zu den Vorkommnissen im Schiedsrichterbereich als unzulässigen Vergleich mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche verbieten zu lassen. Die Richter des OLG stellten nun fest, dass das Landgericht Augsburg dem DFB-Präsidenten zu Unrecht unter Verkennung der Meinungs- und Äußerungsfreiheit seine Aussagen per Einstweiliger Verfügung untersagt hatte. Die Kosten des Verfahrens trägt Manfred Amerell.

Das OLG gelangte zu dem Ergebnis, dass mit der Äußerung kein direkter Vergleich zu Vorwürfen im Zusammenhang mit der katholischen Kirche vorgenommen werden sollte. Vielmehr habe Dr. Zwanziger allein den Mut eines Einzelnen bewertet, ein System aufzudecken. Der Vorsitzende Richter Dr. Gleich begründete, dass Dr. Zwanziger als DFB-Präsident bei seiner Erklärung in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt habe und zudem seine Aussagen in vorsichtiger Art unter Verwendung zurückhaltender Formulierungen vorgenommen habe, ohne ein abschließendes Urteil bereits vorzunehmen.

Prof. Dr. Christian Schertz, der den DFB-Präsidenten vor Gericht vertreten hat, sagt: "Damit wurden nunmehr beide Versuche von Herrn Amerell zu Recht zurückgewiesen, dem DFB-Präsidenten Aussagen und Bewertungen zum Fall Amerell zu untersagen. Insbesondere erkannte das Oberlandesgericht, dass auch die Aussage bezüglich eines ‚Systems’ richtigerweise zulässig ist. Es steht für den DFB fest, dass jedenfalls ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Herrn Amerell und jüngeren Schiedsrichtern bestanden hat."