DFB, Ligaverband und DFL unterzeichnen Kooperationsvereinbarung mit VDV

Im Rahmen des Länderspiels gegen die USA unterzeichneten die Spitzen des DFB, des Ligaverbandes und der DFL am Mittwoch in Dortmund eine Kooperationsvereinbarung mit der Spielervereinigung VDV, durch die die bereits seit Jahren praktizierte Zusammenarbeit nun formalisiert wird. Ziel der Kooperation ist es, auch künftig einvernehmliche Lösungen bei strittigen Fragen im deutschen Profifußball zu finden, um gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Spielern und Verbänden möglichst zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang haben DFB, Ligaverband und DFL die Spielergewerkschaft VDV als legitime Interessenvertretung der Berufsfußballer in Deutschland anerkannt.

In der Vereinbarung räumen sich die Beteiligten wechselseitig formelle Beteiligungsrechte ein. Konkret bekommt die VDV ein Mitspracherecht bei der Änderung der Statuten und Musterarbeitsverträge. Ebenso ist der VDV nun auch vertraglich das Recht eingeräumt worden, Beisitzer für das DFB-Sportgericht, das DFB-Bundesgericht sowie für das "Ständige Schiedsgericht für Lizenzspieler" vorzuschlagen. Im Gegenzug beteiligt auch die Spielergewerkschaft die Fußballverbände im Vorfeld von wesentlichen Entscheidungen.

Nachdem in der Vergangenheit mit der Einrichtung des DFB-VDV-Versorgungswerks zur Altersvorsorge und Hinterbliebenenabsicherung von Fußballprofis sowie der Initiative "Nachfußballerische Berufsplanung" bereits zwei Projekte vom DFB und von der Spielergewerkschaft gemeinsam erfolgreich umgesetzt wurden, werden sich die Beteiligten auch zukünftig bei der Durchführung von Maßnahmen, die dem Wohle des Profifußballs dienen, gegenseitig unterstützen. Dieses gilt beispielsweise für die Projekte "VDV-Trainingscamp für vereinslose Spieler" und "Medientraining für Fußballprofis".

[hs]


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Im Rahmen des Länderspiels gegen die USA unterzeichneten die Spitzen des DFB, des Ligaverbandes und der DFL am Mittwoch in Dortmund eine Kooperationsvereinbarung mit der Spielervereinigung VDV, durch die die bereits seit Jahren praktizierte Zusammenarbeit nun formalisiert wird. Ziel der Kooperation ist es, auch künftig einvernehmliche Lösungen bei strittigen Fragen im deutschen Profifußball zu finden, um gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Spielern und Verbänden möglichst zu vermeiden.



In diesem Zusammenhang haben DFB, Ligaverband und DFL die Spielergewerkschaft VDV als legitime Interessenvertretung der Berufsfußballer in Deutschland anerkannt.



In der Vereinbarung räumen sich die Beteiligten wechselseitig formelle Beteiligungsrechte ein. Konkret bekommt die VDV ein Mitspracherecht bei der Änderung der Statuten und Musterarbeitsverträge. Ebenso ist der VDV nun auch vertraglich das Recht eingeräumt worden, Beisitzer für das DFB-Sportgericht, das DFB-Bundesgericht sowie für das "Ständige Schiedsgericht für Lizenzspieler" vorzuschlagen. Im Gegenzug beteiligt auch die Spielergewerkschaft die Fußballverbände im Vorfeld von wesentlichen Entscheidungen.



[bild1]Nachdem in der Vergangenheit mit der Einrichtung des DFB-VDV-Versorgungswerks zur Altersvorsorge und Hinterbliebenenabsicherung von Fußballprofis sowie der Initiative "Nachfußballerische Berufsplanung" bereits zwei Projekte vom DFB und von der Spielergewerkschaft gemeinsam erfolgreich umgesetzt wurden, werden sich die Beteiligten auch zukünftig bei der Durchführung von Maßnahmen, die dem Wohle des Profifußballs dienen, gegenseitig unterstützen. Dieses gilt beispielsweise für die Projekte "VDV-Trainingscamp für vereinslose Spieler" und "Medientraining für Fußballprofis".