DFB-Kommission Gewaltprävention stellt Modell für Bewährungsstrafen vor

Die Kommission Gewaltprävention des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) stellt am Wochenende auf der vierten Regionaltagung Sportrecht, ihr entwickeltes Modell für mögliche Bewährungsstrafen auf der Amateur- und Jugendebene vor. Unter Vorsitz von DFB-Vizepräsident Karl-Josef Tanas hat die Kommission den DFB-Regionalverband Nord sowie die angeschlossenen Landesverbände zur letzten von vier Tagungen in die Sportschule des Niedersächsischen Fußball-Verbandes (NFV) nach Barsinghausen geladen.

Dabei wird intensiv über das vorgeschlagene Rahmenmodell für Bewährungsstrafen diskutiert. Dieses sieht vor, dass Sperren, die im Senioren-Bereich über acht und im Jugend-Bereich über vier Wochen hinausgehen, teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Jede Bewährungsstrafe soll gleichzeitig mit Auflagen verbunden sein. Dies könnten beispielsweise die persönliche Entschuldigung beim Gegenspieler oder die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Fußball-spezifischen Ausbildung sein.

Die Kommission Gewaltprävention erhofft sich dadurch einen besseren erzieherischen Effekt von Sperrstrafen. Einerseits wird der Spieler durch die frühere Wiederaufnahme in den Spielbetrieb besser resozialisiert, auf der anderen Seite muss er sich als Gegenleistung durch die ausgesprochenen Auflagen weiter mit seinem Fehlverhalten auseinandersetzen.

Derzeit gibt es in den DFB-Landesverbänden unterschiedliche beziehungsweise gar keine Regelungen für Bewährungsstrafen im Amateur- und Jugendbereich. Die DFB-Kommission Gewaltprävention hat bereits auf weiteren Regionaltagungen am 17. März in Koblenz, am 14. April in Stuttgart und am 12. Mai in Berlin auch den übrigen Regional- und Landesverbänden des DFB ihre Idee vorgestellt.

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Die Kommission Gewaltprävention des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) stellt am Wochenende auf der vierten Regionaltagung Sportrecht, ihr entwickeltes Modell für mögliche Bewährungsstrafen auf der Amateur- und Jugendebene vor. Unter Vorsitz von DFB-Vizepräsident Karl-Josef Tanas hat die Kommission den DFB-Regionalverband Nord sowie die angeschlossenen Landesverbände zur letzten von vier Tagungen in die Sportschule des Niedersächsischen Fußball-Verbandes (NFV) nach Barsinghausen geladen.

Dabei wird intensiv über das vorgeschlagene Rahmenmodell für Bewährungsstrafen diskutiert. Dieses sieht vor, dass Sperren, die im Senioren-Bereich über acht und im Jugend-Bereich über vier Wochen hinausgehen, teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Jede Bewährungsstrafe soll gleichzeitig mit Auflagen verbunden sein. Dies könnten beispielsweise die persönliche Entschuldigung beim Gegenspieler oder die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Fußball-spezifischen Ausbildung sein.

Die Kommission Gewaltprävention erhofft sich dadurch einen besseren erzieherischen Effekt von Sperrstrafen. Einerseits wird der Spieler durch die frühere Wiederaufnahme in den Spielbetrieb besser resozialisiert, auf der anderen Seite muss er sich als Gegenleistung durch die ausgesprochenen Auflagen weiter mit seinem Fehlverhalten auseinandersetzen.

Derzeit gibt es in den DFB-Landesverbänden unterschiedliche beziehungsweise gar keine Regelungen für Bewährungsstrafen im Amateur- und Jugendbereich. Die DFB-Kommission Gewaltprävention hat bereits auf weiteren Regionaltagungen am 17. März in Koblenz, am 14. April in Stuttgart und am 12. Mai in Berlin auch den übrigen Regional- und Landesverbänden des DFB ihre Idee vorgestellt.