DFB-Kommission Gewaltprävention stellt Modell für Bewährungsstrafen vor

Die Kommission Gewaltprävention des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) stellte am Wochenende erstmals ihr entwickeltes Modell für mögliche Bewährungsstrafen auf der Amateur- und Jugendebene vor. Unter Vorsitz von DFB-Vizepräsident Karl-Josef Tanas hatte die Kommission die DFB-Regionalverbände West und Südwest sowie die angeschlossenen Landesverbände zur ersten von vier "Regionaltagungen Sportrecht" am Samstag in die Sportschule Oberwerth nach Koblenz geladen.

Dabei wurde intensiv über das vorgeschlagene Rahmenmodell für Bewährungsstrafen diskutiert. Dieses sieht vor, dass Sperren, die im Senioren-Bereich über acht und im Jugend-Bereich über vier Wochen hinausgehen, teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Jede Bewährungsstrafe muss gleichzeitig mit Auflagen verbunden sein. Dies könnten beispielsweise die persönliche Entschuldigung beim Gegenspieler oder die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer fußballspezifischen Ausbildung sein.

Die Kommission Gewaltprävention erhofft sich dadurch einen besseren erzieherischen Effekt von Sperrstrafen. Einerseits wird der Spieler durch die frühere Wiederaufnahme in den Spielbetrieb besser resozialisiert, auf der anderen Seite muss er sich als Gegenleistung durch die ausgesprochenen Auflagen weiter mit seinem Fehlverhalten auseinandersetzen.

Derzeit gibt es in den DFB-Landesverbänden unterschiedliche beziehungsweise gar keine Regelungen für Bewährungsstrafen im Amateur- und Jugendbereich. Deshalb wird die DFB-Kommission Gewaltprävention auf weiteren Regionaltagungen am 14. April 2007 in Stuttgart, am 12. Mail 2007 in Berlin und am 23. Juni 2007 in Barsinghausen auch den übrigen Regional- und Landesverbänden des DFB ihre Idee vorstellen.
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Die Kommission Gewaltprävention des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) stellte am Wochenende erstmals ihr entwickeltes Modell für mögliche Bewährungsstrafen auf der Amateur- und Jugendebene vor. Unter Vorsitz von DFB-Vizepräsident Karl-Josef Tanas hatte die Kommission die DFB-Regionalverbände West und Südwest sowie die angeschlossenen Landesverbände zur ersten von vier "Regionaltagungen Sportrecht" am Samstag in die Sportschule Oberwerth nach Koblenz geladen.

Dabei wurde intensiv über das vorgeschlagene Rahmenmodell für Bewährungsstrafen diskutiert. Dieses sieht vor, dass Sperren, die im Senioren-Bereich über acht und im Jugend-Bereich über vier Wochen hinausgehen, teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Jede Bewährungsstrafe muss gleichzeitig mit Auflagen verbunden sein. Dies könnten beispielsweise die persönliche Entschuldigung beim Gegenspieler oder die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer fußballspezifischen Ausbildung sein.

Die Kommission Gewaltprävention erhofft sich dadurch einen besseren erzieherischen Effekt von Sperrstrafen. Einerseits wird der Spieler durch die frühere Wiederaufnahme in den Spielbetrieb besser resozialisiert, auf der anderen Seite muss er sich als Gegenleistung durch die ausgesprochenen Auflagen weiter mit seinem Fehlverhalten auseinandersetzen.

Derzeit gibt es in den DFB-Landesverbänden unterschiedliche beziehungsweise gar keine Regelungen für Bewährungsstrafen im Amateur- und Jugendbereich. Deshalb wird die DFB-Kommission Gewaltprävention auf weiteren Regionaltagungen am 14. April 2007 in Stuttgart, am 12. Mail 2007 in Berlin und am 23. Juni 2007 in Barsinghausen auch den übrigen Regional- und Landesverbänden des DFB ihre Idee vorstellen.