DFB-Bundestag: Keine Spielwiederholungen mehr nach Saisonende

Der außerordentliche Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat mit einer Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung den ordnungsgemäßen Abschluss der Saison zum 30. Juni jedes Jahres gewährleistet und lässt Spielwiederholungen nach Beendigung der Spielrunde nicht mehr zu.

"Auf Punktverlust oder Spielwiederholungen im Zusammenhang mit Pflichtspielen der abgelaufenen Spielzeit kann nach dem 30. Juni nicht mehr erkannt werden, es sei denn, es war bis dahin ein Verfahren eingeleitet. In diesen Fällen kann jedoch für die nachfolgende Spielzeit auf Aberkennung von Punkten oder auf Versetzung in eine tiefere Spielklasse erkannt werden", heißt es in der Ergänzung zu Paragraph 10 Nr. 3 und 4, Absatz 1.

Für den DFB-Vereinspokal gilt das gleiche Prinzip. Auf Spielverlust oder Spielwiederholung kann nicht mehr erkannt werden, wenn das Spiel der betreffenden Mannschaft in der nächsten Pokalrunde bereits ausgetragen worden ist. Es sei denn, dass vorher ein Verfahren eingeleitet wurde.

Einsprüche sind künftig bis zum Vortag des viertletzten Spieltages einzulegen.

[mm/db]


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Der außerordentliche Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat mit einer Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung den ordnungsgemäßen Abschluss der Saison zum 30. Juni jedes Jahres gewährleistet und lässt Spielwiederholungen nach Beendigung der Spielrunde nicht mehr zu.



"Auf Punktverlust oder Spielwiederholungen im Zusammenhang mit Pflichtspielen der abgelaufenen Spielzeit kann nach dem 30. Juni nicht mehr erkannt werden, es sei denn, es war bis dahin ein Verfahren eingeleitet. In diesen Fällen kann jedoch für die nachfolgende Spielzeit auf Aberkennung von Punkten oder auf Versetzung in eine tiefere Spielklasse erkannt werden", heißt es in der Ergänzung zu Paragraph 10 Nr. 3 und 4, Absatz 1.



Für den DFB-Vereinspokal gilt das gleiche Prinzip. Auf Spielverlust oder Spielwiederholung kann nicht mehr erkannt werden, wenn das Spiel der betreffenden Mannschaft in der nächsten Pokalrunde bereits ausgetragen worden ist. Es sei denn, dass vorher ein Verfahren eingeleitet wurde.


Einsprüche sind künftig bis zum Vortag des viertletzten
Spieltages einzulegen.