DFB-Bundesgericht weist Einspruch von Greuther Fürth zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr aus Bruchmühlbach hat den Einspruch des Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 10. März 2005 zurückgewiesen. Damit bleibt die Spielwertung der Begegnung MSV Duisburg gegen SpVgg Greuther Fürth, die Duisburg am 26. September 2004 1:0 gewann, bestehen.

„Der Nachweis, dass Schiedsrichter Robert Hoyzer vorsätzliche Regelverstöße zur Beeinflussung des Spielergebnisses vorgenommen hat, ließ sich nicht führen – unabhängig davon, dass er es selbst auch bestritten hat. Der Einspruch muss daher als nicht begründet zurückgewiesen werden“, äußerte sich Georg Adolf Schnarr bei der Urteilsbegründung.

Zuvor hatte der anwesende Robert Hoyzer selbst in der Zeugenbefragung vor dem DFB-Bundesgericht ausgesagt, dass er besagtes Spiel nicht manipuliert habe. Hoyzer: „Ich habe dieses Spiel nach bestem Wissen und Gewissen gepfiffen und war mit meiner Spielleitung zufrieden. Keine einzige Entscheidung im Spiel basierte auf einer vorherigen Absprache.“

Das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch aus Poing hatte am 10. März den im Rahmen der Wett- und Spielmanipulationen eingelegten Einspruch der SpVgg Greuther Fürth gegen die Wertung des 2. Bundesliga-Spiels MSV Duisburg gegen SpVgg Greuther Fürth zurückgewiesen. Das Sportgericht sah den Einspruch von Greuther Fürth als zulässig, aber nicht mit Tatsachen begründet an: "Zwar haftet diesem Spiel ein gewisser Makel an, weil Schiedsrichter Hoyzer von Milan S. 5000 Euro ausgehändigt bekommen hat. Greuther Fürth konnte aber nicht nachweisen, dass eine konkrete Spielablauf-Manipulation vorliegt, da Schiedsrichter Hoyzer erklärt hat, in den Spielablauf nicht zu Gunsten des MSV Duisburg eingegriffen zu haben."

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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr aus Bruchmühlbach hat den Einspruch des Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 10. März 2005 zurückgewiesen. Damit bleibt die Spielwertung der Begegnung MSV Duisburg gegen SpVgg Greuther Fürth, die Duisburg am 26. September 2004 1:0 gewann, bestehen.



„Der Nachweis, dass Schiedsrichter Robert Hoyzer vorsätzliche Regelverstöße zur Beeinflussung des Spielergebnisses vorgenommen hat, ließ sich nicht führen – unabhängig davon, dass er es selbst auch bestritten hat. Der Einspruch muss daher als nicht begründet zurückgewiesen werden“, äußerte sich Georg Adolf Schnarr bei der Urteilsbegründung.



Zuvor hatte der anwesende Robert Hoyzer selbst in der Zeugenbefragung vor dem DFB-Bundesgericht ausgesagt, dass er besagtes Spiel nicht manipuliert habe. Hoyzer: „Ich habe dieses Spiel nach bestem Wissen und Gewissen gepfiffen und war mit meiner Spielleitung zufrieden. Keine einzige Entscheidung im Spiel basierte auf einer vorherigen Absprache.“



Das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch aus Poing hatte am 10. März den im Rahmen der Wett- und Spielmanipulationen eingelegten Einspruch der SpVgg Greuther Fürth gegen die Wertung des 2. Bundesliga-Spiels MSV Duisburg gegen SpVgg Greuther Fürth zurückgewiesen. Das Sportgericht sah den Einspruch von Greuther Fürth als zulässig, aber nicht mit Tatsachen begründet an: "Zwar haftet diesem Spiel ein gewisser Makel an, weil Schiedsrichter Hoyzer von Milan S. 5000 Euro ausgehändigt bekommen hat. Greuther Fürth konnte aber nicht nachweisen, dass eine konkrete Spielablauf-Manipulation vorliegt, da Schiedsrichter Hoyzer erklärt hat, in den Spielablauf nicht zu Gunsten des MSV Duisburg eingegriffen zu haben."