Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren die Berufungen von Preußen Münster gegen drei vorangegangene Urteile des DFB-Sportgerichts bezüglich Spielwertungen als unbegründet zurückgewiesen. Das betrifft im Einzelnen die 2:3-Niederlage in der 3. Liga beim FC Bayern München II vom 3. Juni 2020 sowie die beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC vom 16. Juni 2020 und bei Eintracht Braunschweig vom 20. Juni 2020.
Das DFB-Bundesgericht folgte damit den Urteilssprüchen der Vorinstanz. Die Spielergebnisse haben somit weiterhin Bestand.
[mm]
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren die Berufungen von Preußen Münster gegen drei vorangegangene Urteile des DFB-Sportgerichts bezüglich Spielwertungen als unbegründet zurückgewiesen. Das betrifft im Einzelnen die 2:3-Niederlage in der 3. Liga beim FC Bayern München II vom 3. Juni 2020 sowie die beiden 0:1-Niederlagen beim Chemnitzer FC vom 16. Juni 2020 und bei Eintracht Braunschweig vom 20. Juni 2020.
Das DFB-Bundesgericht folgte damit den Urteilssprüchen der Vorinstanz. Die Spielergebnisse haben somit weiterhin Bestand.