DFB-Bundesgericht weist Berufung des LR Ahlen zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) hat in seiner Verhandlung in Frankfurt die Berufung des Zweitbundesligisten LR Ahlen gegen das am 15. Februar ergangene Urteil des DFB-Sportgerichts zurückgewiesen. Das DFB-Bundesgericht folgte damit der vorangegangenen Entscheidung des DFB-Sportgerichts.

"Eine spielentscheidende Manipulation durch Schiedsrichter Robert Hoyzer steht außer Frage, denn es gab nicht nur eine Manipulationsabrede mit den Wettganoven, sondern auch eine bewusst herbeigeführte Elfmeter-Entscheidung zugunsten des LR Ahlen, durch die Wacker Burghausen letztlich 0:1 unterlag. Die Aussagen Robert Hoyzers dazu sind detailliert, glaubhaft und aus freien Stücken erfolgt", begründete Georg Adolf Schnarr die Zurückweisung der Ahlener Berufung.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte am 15. Februar unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch die Wertung des Zweitligaspiels zwischen LR Ahlen und dem SV Wacker Burghausen aufgehoben und eine Neuansetzung des Spieles angeordnet. In der Verhandlung in Frankfurt/Main, die im Rahmen der Manipulationsvorwürfe um den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer zustande gekommen war, wurde dem Einspruch des SV Wacker Burghausen gegen die Wertung der Partie vom 22. Oktober 2004 stattgegeben, die Ahlen 1:0 gewonnen hatte.

Das DFB-Sportgericht sah den Einspruch der Burghausener als zulässig und begründet an. Hoyzer hatte in der schon am 9. Februar geführten Vernehmung vor dem DFB-Sportgericht zugegeben, das Spiel zu Gunsten von LR Ahlen manipuliert zu haben.

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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Georg Adolf Schnarr (Bruchmühlbach) hat in seiner Verhandlung in Frankfurt die Berufung des Zweitbundesligisten LR Ahlen gegen das am 15. Februar ergangene Urteil des DFB-Sportgerichts zurückgewiesen. Das DFB-Bundesgericht folgte damit der vorangegangenen Entscheidung des DFB-Sportgerichts.



"Eine spielentscheidende Manipulation durch Schiedsrichter Robert Hoyzer steht außer Frage, denn es gab nicht nur eine Manipulationsabrede mit den Wettganoven, sondern auch eine bewusst herbeigeführte Elfmeter-Entscheidung zugunsten des LR Ahlen, durch die Wacker Burghausen letztlich 0:1 unterlag. Die Aussagen Robert Hoyzers dazu sind detailliert, glaubhaft und aus freien Stücken erfolgt", begründete Georg Adolf Schnarr die Zurückweisung der Ahlener Berufung.



Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte am 15. Februar unter Vorsitz von Dr. Rainer Koch die Wertung des Zweitligaspiels zwischen LR Ahlen und dem SV Wacker Burghausen aufgehoben und eine Neuansetzung des Spieles angeordnet. In der Verhandlung in Frankfurt/Main, die im Rahmen der Manipulationsvorwürfe um den ehemaligen Schiedsrichter Robert Hoyzer zustande gekommen war, wurde dem Einspruch des SV Wacker Burghausen gegen die Wertung der Partie vom 22. Oktober 2004 stattgegeben, die Ahlen 1:0 gewonnen hatte.



Das DFB-Sportgericht sah den Einspruch der Burghausener als zulässig und begründet an. Hoyzer hatte in der schon am 9. Februar geführten Vernehmung vor dem DFB-Sportgericht zugegeben, das Spiel zu Gunsten von LR Ahlen manipuliert zu haben.