DFB bedauert OLG-Entscheidung

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bedauert die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg, wonach die Ausbildungsentschädigung im bezahlten Fußball verfassungswidrig sei und die Freiheit der Berufswahl junger Fußballspieler unzulässig einschränke, und hält sie für falsch. Die für verfassungswidrig erklärte Bestimmung sollte die Ausbildung junger Spieler fördern und belohnen. DFB-Chefjustiziar Goetz Eilers: "Sie hatte einen Interessenausgleich zwischen abgebendem und aufnehmendem Verein sowie dem Spieler zum Inhalt. Umso enttäuschender ist das Urteil."

Auch der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts und Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV), Dr. Rainer Koch, kritisiert das OLG-Urteil: "Es zerstört ein deutschlandweit im Amateur- und Lizenzfußball akzeptiertes und bestens bewährtes System zum Ausgleich von Ausbildungskosten für junge Fußballspieler, die nach ihrer Ausbildung als Vertragsamateur zu einem höherklassigen Verein wechseln."

Koch bedauert zudem, dass "der nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1999 vom DFB und seinen Landesverbänden erarbeitete gerechte Interessenausgleich zwischen abgebendem und aufnehmendem Verein, sowie dem betroffenen Spieler durch das OLG Oldenburg für verfassungswidrig erklärt worden ist". Einmal mehr müssten sich die ehrenamtlichen Jugendmitarbeiter in den Fußballvereinen fragen, "wofür sie ihre Arbeit machen, wenn andere Vereine die von ihnen fertig ausgebildeten Nachwuchsspieler zum Nulltarif abwerben können". [hs]


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Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bedauert die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg, wonach die Ausbildungsentschädigung im bezahlten Fußball verfassungswidrig sei und die Freiheit der Berufswahl junger Fußballspieler unzulässig einschränke, und hält sie für falsch. Die für verfassungswidrig erklärte Bestimmung sollte die Ausbildung junger Spieler fördern und belohnen. DFB-Chefjustiziar Goetz Eilers: "Sie hatte einen Interessenausgleich zwischen abgebendem und aufnehmendem Verein sowie dem Spieler zum Inhalt. Umso enttäuschender ist das Urteil."



Auch der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts und Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV), Dr. Rainer Koch, kritisiert das OLG-Urteil: "Es zerstört ein deutschlandweit im Amateur-
und Lizenzfußball akzeptiertes und bestens bewährtes System zum
Ausgleich von Ausbildungskosten für junge Fußballspieler, die nach ihrer Ausbildung als Vertragsamateur zu einem höherklassigen Verein wechseln."


Koch bedauert zudem, dass "der nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1999 vom DFB und seinen Landesverbänden erarbeitete gerechte Interessenausgleich zwischen abgebendem und aufnehmendem Verein, sowie dem betroffenen Spieler durch das OLG Oldenburg für verfassungswidrig erklärt worden ist". Einmal mehr müssten sich die ehrenamtlichen Jugendmitarbeiter in den Fußballvereinen fragen, "wofür sie ihre Arbeit machen, wenn andere Vereine die von ihnen fertig ausgebildeten Nachwuchsspieler zum Nulltarif abwerben können".