Deutschland heute im Halbfinale ohne Torsten Frings

Die deutsche Nationalmannschaft muss im WM-Halbfinale heute (21 Uhr/live im ZDF und bei Premiere) in Dortmund gegen Italien auf Mittelfeldspieler Torsten Frings verzichten. Die Disziplinarkommission des Weltverbandes FIFA sperrte den 29-Jährigen wegen einer Tätlichkeit gegen den Argentinier Julio Cruz für zwei Spiele.

Die Sperre für das zweite Spiel wird allerdings für sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt. Somit kann Frings im Finale oder im Spiel um Platz drei wieder mitwirken. Außerdem muss der Bremer eine Geldbuße von 5000 Schweizer Franken zahlen.

Oliver Bierhoff, Manager der Nationalmannschaft, wurde unmittelbar nach der Landung des DFB-Teams in Dortmund vom Fußball-Weltverband FIFA telefonisch über die Sperre informiert: "Wir sind enttäuscht. Wir waren der Meinung, dass wir eine schlüssige Begründung für einen Freispruch vorgelegt haben. Die Bilder haben bewiesen, dass der Schiedsrichter und die beiden Assistenten direkt in der Nähe von Frings gestanden haben. Deshalb war es aus unserer Sicht eine Tatsachenentscheidung. Es bleibt uns jetzt nichts anderes übrig, als die Entscheidung zu akzeptieren. Wir werden uns jetzt ausschließlich auf das Italien-Spiel konzentrieren und sind optimistisch, dass Frings im Finale wieder dabei ist."

Frings wurde nach Studium von Fernsehbildern verurteilt. Schiedsrichter Lubos Michel (Slowakei) hatte die Szene während der Tumulte nach dem deutschen Sieg am vergangenen Freitag im WM-Viertelfinale gegen Argentinien nach Elfmeterschießen (4:2 i.E., 1:1 n.V.) nicht geahndet.

Die Disziplinarkommission der FIFA unter Vorsitz von Marcel Mathier (Schweiz), Jan Peeters (Belgien) und Mehmet Spaho (Bosnien-Herzegowina) verurteilte Frings auf Grund von Paragraph 48 des Disziplinarreglements wegen Tätlichkeit. Weil eine Provokation vorlag (Paragraph 33) wurde nur auf zwei Spiele Sperre entschieden.

Das Urteil ist zudem rechtskräftig. Laut Paragraph 122 kann es keine Berufung geben, wenn weniger als drei Spiele Sperre ausgesprochen werden. Die Bewährungsfrist gilt nur für Länderspiele. Sollte sich Frings erneut eine Tätlichkeit erlauben, müsste er die Sperre für das zweite Spiel dann verbüßen.

Das FIFA-Urteil im Fall Frings im Wortlaut finden Sie hier:

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Die deutsche Nationalmannschaft muss im WM-Halbfinale heute (21 Uhr/live im ZDF und bei Premiere) in Dortmund gegen Italien auf Mittelfeldspieler Torsten Frings verzichten. Die Disziplinarkommission des Weltverbandes FIFA sperrte den 29-Jährigen wegen einer Tätlichkeit gegen den Argentinier Julio Cruz für zwei Spiele.



Die Sperre für das zweite Spiel wird allerdings für sechs Monate zur Bewährung ausgesetzt. Somit kann Frings im Finale oder im Spiel um Platz drei wieder mitwirken. Außerdem muss der Bremer eine Geldbuße von 5000 Schweizer Franken zahlen.



Oliver Bierhoff, Manager der Nationalmannschaft, wurde unmittelbar nach der Landung des DFB-Teams in Dortmund vom Fußball-Weltverband FIFA telefonisch über die Sperre informiert: "Wir sind enttäuscht. Wir waren der Meinung, dass wir eine schlüssige Begründung für einen Freispruch vorgelegt haben. Die Bilder haben bewiesen, dass der Schiedsrichter und die beiden Assistenten direkt in der Nähe von Frings gestanden haben. Deshalb war es aus unserer Sicht eine Tatsachenentscheidung. Es bleibt uns jetzt nichts anderes übrig,
als die Entscheidung zu akzeptieren. Wir werden uns jetzt
ausschließlich auf das Italien-Spiel konzentrieren und sind
optimistisch, dass Frings im Finale wieder dabei ist."



Frings wurde nach Studium von Fernsehbildern verurteilt.
Schiedsrichter Lubos Michel (Slowakei) hatte die Szene während der Tumulte nach dem deutschen Sieg am vergangenen Freitag im
WM-Viertelfinale gegen Argentinien nach Elfmeterschießen (4:2 i.E., 1:1 n.V.) nicht geahndet.



Die Disziplinarkommission der FIFA unter Vorsitz von Marcel Mathier (Schweiz), Jan Peeters (Belgien) und Mehmet Spaho (Bosnien-Herzegowina) verurteilte Frings auf Grund von Paragraph 48 des Disziplinarreglements wegen Tätlichkeit. Weil eine Provokation vorlag (Paragraph 33) wurde nur auf zwei Spiele Sperre entschieden.



Das Urteil ist zudem rechtskräftig. Laut Paragraph 122 kann es
keine Berufung geben, wenn weniger als drei Spiele Sperre
ausgesprochen werden. Die Bewährungsfrist gilt nur für
Länderspiele. Sollte sich Frings erneut eine Tätlichkeit erlauben, müsste er die Sperre für das zweite Spiel dann verbüßen.



Das FIFA-Urteil im Fall Frings im Wortlaut finden Sie hier: