Das Urteil von Hamm und die Folgen: DFB-Vize Koch klärt auf

50.000 Euro - so hoch ist die Summe, die ein Kreisligaspieler aus Dortmund an Schmerzensgeld und Schadensersatz für ein rücksichtsloses Foulspiel zahlen muss. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund in zweiter Instanz bestätigte, hat für Aufsehen gesorgt. Der zivilrechtlich Beklagte hatte seinen Gegenspieler so schwer am Knie verletzt, dass dieser seitdem nicht mehr seinen Beruf als Maler und Lackierer ausüben kann.

An der Basis des deutschen Fußballs wirft der Fall einige Fragen auf. Dr. Rainer Koch, als DFB-Vizepräsident zuständig für Recht- und Satzungsfragen, nimmt auf DFB.de zu den wichtigsten Aspekten Stellung.

DFB.de: Herr Dr. Koch, was bedeutet das Urteil von Hamm für den Amateurfußball, die Verbände, die Vereine?

Dr. Rainer Koch: Das lässt sich natürlich erst abschließend sagen, wenn wir die genaue Urteilsbegründung kennen. Generell aber gilt: Dass besonders gravierende Regelverstöße im Sport, insbesondere bei Vorsatz und grober Rücksichtslosigkeit, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auslösen können, entspricht der ständigen Rechtssprechung auch des Bundesgerichtshofs. Darin findet sich zunächst kein neuer Aspekt. Angesichts der Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes wird man das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm genau analysieren müssen, welche Gesichtspunkte hierfür den Ausschlag gegeben haben.

DFB.de: Könnte das Urteil eine Lawine lostreten?

Koch: Im Moment sehe ich dafür keine Anhaltspunkte Die rechtliche Situation hat sich ja nicht verändert.

DFB.de: Welche Aspekte sind entscheidend bei der Beurteilung eines solchen Falles und der Strafe?

Koch: Zunächst einmal ging es vor dem Oberlandesgericht nicht um eine Strafe, sondern um zivilrechtlichen Schadensersatz für den verletzten Fußballer, der aufgrund des Fouls seinen Beruf als Maler und Lackierer nicht weiter ausüben konnte. Das könnte die Höhe des Schadensersatzes erklären. Derjenige, der haften soll, muss seinen Gegner schuldhaft verletzt haben. Dabei stellt die Rechtsprechung besondere Anforderungen an eine Haftung. Jeder Spieler weiß, dass Fußball ein Kampfsport ist, der Verletzungsgefahren birgt, die er in der Regel auch in Kauf zu nehmen hat. Es führt daher keineswegs jeder Regelverstoß, also nicht jedes Foulspiel oder jede Fahrlässigkeit zu einer Schadensersatzverpflichtung. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob eine besonders schwerwiegende, grob fahrlässige oder sogar vorsätzliche Regelwidrigkeit vorliegt. Das Gericht prüft also, ob die Grenze zwischen noch gerechtfertigter Härte und grobem, das heißt nicht mehr hinnehmbarem Regelverstoß überschritten ist. Zu ersetzen ist dann der durch die Verletzung entstandene Schaden. Das kann auch ein Verdienstausfall sein.



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50.000 Euro - so hoch ist die Summe, die ein Kreisligaspieler aus Dortmund an Schmerzensgeld und Schadensersatz für ein rücksichtsloses Foulspiel zahlen muss. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund in zweiter Instanz bestätigte, hat für Aufsehen gesorgt. Der zivilrechtlich Beklagte hatte seinen Gegenspieler so schwer am Knie verletzt, dass dieser seitdem nicht mehr seinen Beruf als Maler und Lackierer ausüben kann.

An der Basis des deutschen Fußballs wirft der Fall einige Fragen auf. Dr. Rainer Koch, als DFB-Vizepräsident zuständig für Recht- und Satzungsfragen, nimmt auf DFB.de zu den wichtigsten Aspekten Stellung.

DFB.de: Herr Dr. Koch, was bedeutet das Urteil von Hamm für den Amateurfußball, die Verbände, die Vereine?

Dr. Rainer Koch: Das lässt sich natürlich erst abschließend sagen, wenn wir die genaue Urteilsbegründung kennen. Generell aber gilt: Dass besonders gravierende Regelverstöße im Sport, insbesondere bei Vorsatz und grober Rücksichtslosigkeit, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auslösen können, entspricht der ständigen Rechtssprechung auch des Bundesgerichtshofs. Darin findet sich zunächst kein neuer Aspekt. Angesichts der Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes wird man das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm genau analysieren müssen, welche Gesichtspunkte hierfür den Ausschlag gegeben haben.

DFB.de: Könnte das Urteil eine Lawine lostreten?

Koch: Im Moment sehe ich dafür keine Anhaltspunkte Die rechtliche Situation hat sich ja nicht verändert.

DFB.de: Welche Aspekte sind entscheidend bei der Beurteilung eines solchen Falles und der Strafe?

Koch: Zunächst einmal ging es vor dem Oberlandesgericht nicht um eine Strafe, sondern um zivilrechtlichen Schadensersatz für den verletzten Fußballer, der aufgrund des Fouls seinen Beruf als Maler und Lackierer nicht weiter ausüben konnte. Das könnte die Höhe des Schadensersatzes erklären. Derjenige, der haften soll, muss seinen Gegner schuldhaft verletzt haben. Dabei stellt die Rechtsprechung besondere Anforderungen an eine Haftung. Jeder Spieler weiß, dass Fußball ein Kampfsport ist, der Verletzungsgefahren birgt, die er in der Regel auch in Kauf zu nehmen hat. Es führt daher keineswegs jeder Regelverstoß, also nicht jedes Foulspiel oder jede Fahrlässigkeit zu einer Schadensersatzverpflichtung. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob eine besonders schwerwiegende, grob fahrlässige oder sogar vorsätzliche Regelwidrigkeit vorliegt. Das Gericht prüft also, ob die Grenze zwischen noch gerechtfertigter Härte und grobem, das heißt nicht mehr hinnehmbarem Regelverstoß überschritten ist. Zu ersetzen ist dann der durch die Verletzung entstandene Schaden. Das kann auch ein Verdienstausfall sein.

DFB.de: Gibt es noch weitere Gesichtspunkte zu beachten?

Koch: Unter Umständen schon. Zum Beispiel können die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers und Versicherungsleistungen eine Rolle spielen. Je nach Verlauf können auch diese Stellen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt sein, soweit sie ihrerseits an den geschädigten Spieler Leistungen erbringen mussten. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird vom Gericht nach billigem, also sachgerechtem Ermessen festgesetzt und bemisst sich insbesondere nach der Schwere und den Folgen der Verletzung.

DFB.de: Müssen Amateurfußballer jetzt bei jedem gröberen Foul Angst haben, juristisch belangt zu werden?

Koch: Wie gesagt: Nicht jeder Regelverstoß führt automatisch zu einer Haftung der Sportler untereinander. Es kommt grundsätzlich auch nicht auf die Schiedsrichterentscheidung an. Ausschlaggebend sind die bereits genannten Grenzen und insbesondere, ob ein grob rücksichtsloses oder vorsätzliches Verhalten vorliegt. Die dafür notwendigen Tatsachen hat der geschädigte Spieler darzulegen und, wenn der angebliche Schädiger diese bestreitet, auch zu beweisen. Das ist in der Praxis oft schwierig.

DFB.de: Wie wirkt man einer allgemeinen Verunsicherung entgegen?

Koch: Wer fair spielt, hat wenig zu befürchten - das gilt selbst bei leichteren Regelverstößen. Darüber hinaus schützen Versicherungen gegen die meisten Haftungsfälle. Gegen vorsätzliche Verletzungen des Gegenspielers gibt es allerdings keinen Schutz. Den hätte der Täter aber auch nicht verdient.