"Das Rechtssystem des DFB hat sich absolut bewährt"

Auf dem Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am 25. und 26. Oktober in Mainz wurden Hans E. Lorenz zum neuen Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts und Dr. Anton Nachreiner zum neuen Vorsitzenden des DFB-Kontrollausschusses gewählt.

Der dreifache Familienvater Hans E. Lorenz (56) aus dem rheinhessischen Wöllstein ist im Hauptberuf Vorsitzender Richter am Landgericht Mainz und tritt beim DFB die Nachfolge von Dr. Rainer Koch (48) aus Poing an, der ins neue DFB-Präsidium gewählt wurde. Dr. Anton Nachreiner (52) aus dem niederbayrischen Gottfrieding, ebenfalls dreifacher Familienvater und beruflich als Direktor des Amtsgerichtes Deggendorf tätig, ist Nachfolger von Horst Hilpert (70) aus Bexbach, der aus Altersgründen aus seinem Amt ausgeschieden ist.

Im aktuellen „DFB.de-Gespräch der Woche“ reden Hans E. Lorenz und Dr. Anton Nachreiner mit DFB-Internetredakteur Michael Morsch ebenso über ihre fußballerische Vergangenheit wie über erste Berührungspunkte mit der Sportgerichtsbarkeit und die künftigen Aufgaben im Rechtssystem des DFB.

Frage: Herr Lorenz, Herr Nachreiner, wo liegen Ihre fußballerischen Wurzeln?

Hans E. Lorenz: Ich habe in der Jugend beim VfL Langenlonsheim gespielt. Gleichzeitig war ich mal Bezirksmeister im Diskus- und Speerwurf und seinerzeit noch auf Augenhöhe mit dem späteren Silbermedaillen-Gewinner im Hammerwurf bei den Olympischen Spielen 1984 in Los Angeles, Karl-Hans Riehm. Deshalb waren meine Einwürfe auf dem Fußballplatz auch immer weiter als meine Schüsse. Nach der Jugend habe ich dann parallel zum Jura-Studium und später noch bis Mitte der 90er-Jahre als Sportreporter beim damaligen Südwestfunk gearbeitet und Sendungen wie die "Abendschau" und den "Glaskasten" moderiert.

Dr. Anton Nachreiner: Als Jugendlicher habe ich beim FC Gottfrieding gespielt, mit 17 Jahren dann in der Männermannschaft der Spvgg. Deggendorf. Im dritten Jahr wurde ich mit 22 Treffern Torschützenkönig, so dass der TSV 1860 München auf mich aufmerksam wurde und mich verpflichtete. In 70 Zweitliga-Spielen habe ich 14 Tore geschossen, in 30 Bundesliga-Spielen leider keines – was mich heute noch ärgert, da ich beste Torchancen einfach vergeigt habe.

Frage: Hand aufs Herz: Gab es in Ihrer Aktiven-Zeit bereits Berührungspunkte mit der Sportgerichtsbarkeit?

Lorenz: Ich bin einmal für zehn Minuten vom Platz gestellt worden, bei einem Auswärtsspiel beim VfL Rüdesheim. Da habe ich mich als 14-Jähriger geweigert, den Ball aus einem Kornfeld zu holen, weil ich der Meinung war, dass sei Sache der Gastgeber. Nichtbefolgung einer Anordnung des Schiedsrichters, so würde das im Fachjargon heißen. Selbstverständlich war die Rote Karte völlig unberechtigt ...

Nachreiner: Ich wollte immer ein fairer Sportler sein, lediglich in der Jugend bin ich bei zwei Spielen für je fünf Minuten vom Platz geschickt worden – irgendwas wegen Reklamierens, glaube ich. Letzten Endes natürlich zu Recht, auch wenn man das im jeweiligen Moment meist ganz anders sieht.

Frage: Seit wann arbeiten Sie aktiv in der Rechtsprechung des DFB mit?

Lorenz: Seit 1984. Da wurde ich Vorsitzender des Verbandsgerichts beim Südwestdeutschen Fußballverband, was ich auch heute noch bin. Nächstes Jahr beim Verbandstag in Edenkoben soll das Amt dann aber an einen Jüngeren übergehen. Mitglied des DFB-Sportgerichts bin ich bereits seit 1995.

Nachreiner: Ich bin seit 1989 Mitglied im Bezirkssportgericht Niederbayern, wo ich zwischenzeitlich auch vier Jahre Vorsitzender war. Seit 2001 bin ich darüber hinaus Mitglied des DFB-Kontrollausschusses.

Frage: Mit Ihrer Wahl zu Vorsitzenden der entsprechenden DFB-Gremien dürfte jetzt noch mehr Arbeit auf Sie zukommen, gerade auch am Wochenende ...

Lorenz (mit einem Grinsen): Ich werde mich jetzt erst mal von meiner Lebensgefährtin trennen. Sie hat schon das Gesicht verzogen, als sie von meiner Wahl gehört hat. Und wenn wir uns künftig an einem Bundesliga- oder DFB-Pokal-Termin am Mittwochabend, wenn sie immer „Desperate Housewives“ auf ProSieben guckt, erst mal um den Fernseher streiten ...

Nachreiner (ebenfalls mit einem Grinsen): Gott sei Dank haben wir zuhause zwei Fernseher ...

Frage: Wie werden denn künftig Ihre Bundesliga-Wochenenden aussehen?

Lorenz: Wir werden sicherlich noch intensiver als vorher möglichst alle Fußballsendungen und -übertragungen im Fernsehen verfolgen beziehungsweise aufzeichnen. Ziel ist es, zeitnah über alle Vorkommnisse im Bilde zu sein.

Nachreiner: Ich werde mich diesbezüglich auch stets mit Robert Weise besprechen, der als hauptamtlicher Abteilungsleiter Sportgerichtsbarkeit in der Frankfurter DFB-Zentrale die Spiele im Fernsehen ebenfalls mit Argusaugen beobachten wird. Und natürlich tauscht man sich bei besonders problematischen Fällen schon am Wochenende untereinander aus.

Frage: In den Bundesliga-Stadien sind heutzutage immer mehr Fernsehkameras im Einsatz, die unzählige Perspektiven liefern. Last oder Segen für die Sportgerichtsbarkeit?

Lorenz: Die technischen Möglichkeiten sind mittlerweile so perfektioniert, dass man sich im Bereich der DFB-Sportgerichtsbarkeit die Fernsehbilder kaum noch wegdenken könnte. Das erleichtert und beschleunigt natürlich die Arbeit, wobei der Grundsatz „Gründlichkeit über Schnelligkeit“ auch weiterhin Bestand haben wird. Und dass jeder Journalist und Fan anhand der Fernsehbilder ebenfalls Sportrichter spielt, ist einfach ein gelebtes Stück Emotionalität des Fußballs.

Frage: Ihre Vorgänger Dr. Rainer Koch und Horst Hilpert haben die Sportgerichtsbarkeit in den vergangenen Jahren geprägt und weiterentwickelt. Durch die Einführung des Einzelrichter-Urteils wurden viele Verfahren beschleunigt, meist liegen nach einem Bundesliga-Wochenende schon am Montagnachmittag die Urteile vor. Planen Sie weitere Änderungen?

 Anton Nachreiner © Bongarts/Getty/Images
Dr. Anton Nachreiner

Nachreiner: Das bestehende Rechtssystem des DFB hat sich absolut bewährt und ist auch bei den Vereinen anerkannt, was man alleine schon daran sieht, dass nur noch ganz selten mündliche Verhandlungen vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden. Wir sehen daher im Augenblick keine Veranlassung, etwas am jetzigen System zu ändern.

Frage: Können Sie sich noch an außergewöhnliche Fälle in Ihren Tätigkeitsfeldern als Fußballrichter erinnern?

Lorenz: Bad Kreuznach hatte mal Protest gegen die Spielwertung einer mit 1:2 gegen Hassia Bingen verlorenen Begegnung eingelegt. In der 90. Minute beim Stande von 1:1 pfiff der Schiedsrichter nach einem Foul eines Bad Kreuznacher Spielers einen Freistoß für den Gegner und machte eine Handbewegung, die der Bad Kreuznacher Spieler fälschlicherweise als Hinausstellung deutete und den Platz verließ. Der Freistoß führte unmittelbar danach zum 2:1. Der Protest wurde abgewiesen, dass Missverständnis ging zulasten des Spielers.

Nachreiner: Ich hatte mal einen Fall im Amateur-Bereich, da ging es am letzten Spieltag im Spiel zweier Mannschaften gegeneinander für beide um den Klassenverbleib. Der siegreichen Heimmannschaft mussten letztlich vor dem Sportgericht die Punkte wegen Verletzung der Platzdisziplin – es gab eine Schlägerei – aberkannt werden. Dadurch verblieb die andere Mannschaft in der Spielklasse. Solche Fälle sind unangenehm, das Urteil war aber richtig.

Frage: Oftmals ist es für einen Sportrichter ohnehin schwer, das getroffene Urteil einem Spieler, Verein oder dessen Fans näher zu bringen ...

Lorenz: Das liegt in der Natur der Sache. Und es ist auch normal, dass es mal Meinungsverschiedenheiten mit einem Verein geben kann und wird. Aber wer die Rechtsprechung genau verfolgt, der kann sich eigentlich schon im Vorhinein ausrechnen, welche Strafe ein bestimmtes Vergehen nach sich ziehen wird. Unsere Entscheidungen sollen jedenfalls immer so transparent und verständlich wie möglich sein. Wichtig ist, dass es einen Grundkonsens gibt, den letztlich alle mittragen.

Nachreiner: Das sehe ich ähnlich. Wir müssen Wertungen vornehmen – und darüber wird es immer Diskussionen geben. Es ist auch das gute Recht eines jeden zu diskutieren. Aber jeder kann auch davon ausgehen, dass alle Beteiligten in der Rechtsprechung willens sind, ihre Aufgaben bestmöglich zu erledigen – im Sinne des Fußballs.

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Auf dem Bundestag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am 25. und 26. Oktober in Mainz wurden Hans E. Lorenz zum neuen Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts und Dr. Anton Nachreiner zum neuen Vorsitzenden des DFB-Kontrollausschusses gewählt.

Der dreifache Familienvater Hans E. Lorenz (56) aus dem rheinhessischen Wöllstein ist im Hauptberuf Vorsitzender Richter am Landgericht Mainz und tritt beim DFB die Nachfolge von Dr. Rainer Koch (48) aus Poing an, der ins neue DFB-Präsidium gewählt wurde. Dr. Anton Nachreiner (52) aus dem niederbayrischen Gottfrieding, ebenfalls dreifacher Familienvater und beruflich als Direktor des Amtsgerichtes Deggendorf tätig, ist Nachfolger von Horst Hilpert (70) aus Bexbach, der aus Altersgründen aus seinem Amt ausgeschieden ist.

Im aktuellen „DFB.de-Gespräch der Woche“ reden Hans E. Lorenz und Dr. Anton Nachreiner mit DFB-Internetredakteur Michael Morsch ebenso über ihre fußballerische Vergangenheit wie über erste Berührungspunkte mit der Sportgerichtsbarkeit und die künftigen Aufgaben im Rechtssystem des DFB.

Frage: Herr Lorenz, Herr Nachreiner, wo liegen Ihre fußballerischen Wurzeln?

Hans E. Lorenz: Ich habe in der Jugend beim VfL Langenlonsheim gespielt. Gleichzeitig war ich mal Bezirksmeister im Diskus- und Speerwurf und seinerzeit noch auf Augenhöhe mit dem späteren Silbermedaillen-Gewinner im Hammerwurf bei den Olympischen Spielen 1984 in Los Angeles, Karl-Hans Riehm. Deshalb waren meine Einwürfe auf dem Fußballplatz auch immer weiter als meine Schüsse. Nach der Jugend habe ich dann parallel zum Jura-Studium und später noch bis Mitte der 90er-Jahre als Sportreporter beim damaligen Südwestfunk gearbeitet und Sendungen wie die "Abendschau" und den "Glaskasten" moderiert.

Dr. Anton Nachreiner: Als Jugendlicher habe ich beim FC Gottfrieding gespielt, mit 17 Jahren dann in der Männermannschaft der Spvgg. Deggendorf. Im dritten Jahr wurde ich mit 22 Treffern Torschützenkönig, so dass der TSV 1860 München auf mich aufmerksam wurde und mich verpflichtete. In 70 Zweitliga-Spielen habe ich 14 Tore geschossen, in 30 Bundesliga-Spielen leider keines – was mich heute noch ärgert, da ich beste Torchancen einfach vergeigt habe.

Frage: Hand aufs Herz: Gab es in Ihrer Aktiven-Zeit bereits Berührungspunkte mit der Sportgerichtsbarkeit?

Lorenz: Ich bin einmal für zehn Minuten vom Platz gestellt worden, bei einem Auswärtsspiel beim VfL Rüdesheim. Da habe ich mich als 14-Jähriger geweigert, den Ball aus einem Kornfeld zu holen, weil ich der Meinung war, dass sei Sache der Gastgeber. Nichtbefolgung einer Anordnung des Schiedsrichters, so würde das im Fachjargon heißen. Selbstverständlich war die Rote Karte völlig unberechtigt ...

Nachreiner: Ich wollte immer ein fairer Sportler sein, lediglich in der Jugend bin ich bei zwei Spielen für je fünf Minuten vom Platz geschickt worden – irgendwas wegen Reklamierens, glaube ich. Letzten Endes natürlich zu Recht, auch wenn man das im jeweiligen Moment meist ganz anders sieht.

Frage: Seit wann arbeiten Sie aktiv in der Rechtsprechung des DFB mit?

Lorenz: Seit 1984. Da wurde ich Vorsitzender des Verbandsgerichts beim Südwestdeutschen Fußballverband, was ich auch heute noch bin. Nächstes Jahr beim Verbandstag in Edenkoben soll das Amt dann aber an einen Jüngeren übergehen. Mitglied des DFB-Sportgerichts bin ich bereits seit 1995.

Nachreiner: Ich bin seit 1989 Mitglied im Bezirkssportgericht Niederbayern, wo ich zwischenzeitlich auch vier Jahre Vorsitzender war. Seit 2001 bin ich darüber hinaus Mitglied des DFB-Kontrollausschusses.

Frage: Mit Ihrer Wahl zu Vorsitzenden der entsprechenden DFB-Gremien dürfte jetzt noch mehr Arbeit auf Sie zukommen, gerade auch am Wochenende ...

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Lorenz (mit einem Grinsen): Ich werde mich jetzt erst mal von meiner Lebensgefährtin trennen. Sie hat schon das Gesicht verzogen, als sie von meiner Wahl gehört hat. Und wenn wir uns künftig an einem Bundesliga- oder DFB-Pokal-Termin am Mittwochabend, wenn sie immer „Desperate Housewives“ auf ProSieben guckt, erst mal um den Fernseher streiten ...

Nachreiner (ebenfalls mit einem Grinsen): Gott sei Dank haben wir zuhause zwei Fernseher ...

Frage: Wie werden denn künftig Ihre Bundesliga-Wochenenden aussehen?

Lorenz: Wir werden sicherlich noch intensiver als vorher möglichst alle Fußballsendungen und -übertragungen im Fernsehen verfolgen beziehungsweise aufzeichnen. Ziel ist es, zeitnah über alle Vorkommnisse im Bilde zu sein.

Nachreiner: Ich werde mich diesbezüglich auch stets mit Robert Weise besprechen, der als hauptamtlicher Abteilungsleiter Sportgerichtsbarkeit in der Frankfurter DFB-Zentrale die Spiele im Fernsehen ebenfalls mit Argusaugen beobachten wird. Und natürlich tauscht man sich bei besonders problematischen Fällen schon am Wochenende untereinander aus.

Frage: In den Bundesliga-Stadien sind heutzutage immer mehr Fernsehkameras im Einsatz, die unzählige Perspektiven liefern. Last oder Segen für die Sportgerichtsbarkeit?

Lorenz: Die technischen Möglichkeiten sind mittlerweile so perfektioniert, dass man sich im Bereich der DFB-Sportgerichtsbarkeit die Fernsehbilder kaum noch wegdenken könnte. Das erleichtert und beschleunigt natürlich die Arbeit, wobei der Grundsatz „Gründlichkeit über Schnelligkeit“ auch weiterhin Bestand haben wird. Und dass jeder Journalist und Fan anhand der Fernsehbilder ebenfalls Sportrichter spielt, ist einfach ein gelebtes Stück Emotionalität des Fußballs.

Frage: Ihre Vorgänger Dr. Rainer Koch und Horst Hilpert haben die Sportgerichtsbarkeit in den vergangenen Jahren geprägt und weiterentwickelt. Durch die Einführung des Einzelrichter-Urteils wurden viele Verfahren beschleunigt, meist liegen nach einem Bundesliga-Wochenende schon am Montagnachmittag die Urteile vor. Planen Sie weitere Änderungen?

 Anton Nachreiner © Bongarts/Getty/Images
Dr. Anton Nachreiner

Nachreiner: Das bestehende Rechtssystem des DFB hat sich absolut bewährt und ist auch bei den Vereinen anerkannt, was man alleine schon daran sieht, dass nur noch ganz selten mündliche Verhandlungen vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden. Wir sehen daher im Augenblick keine Veranlassung, etwas am jetzigen System zu ändern.

Frage: Können Sie sich noch an außergewöhnliche Fälle in Ihren Tätigkeitsfeldern als Fußballrichter erinnern?

Lorenz: Bad Kreuznach hatte mal Protest gegen die Spielwertung einer mit 1:2 gegen Hassia Bingen verlorenen Begegnung eingelegt. In der 90. Minute beim Stande von 1:1 pfiff der Schiedsrichter nach einem Foul eines Bad Kreuznacher Spielers einen Freistoß für den Gegner und machte eine Handbewegung, die der Bad Kreuznacher Spieler fälschlicherweise als Hinausstellung deutete und den Platz verließ. Der Freistoß führte unmittelbar danach zum 2:1. Der Protest wurde abgewiesen, dass Missverständnis ging zulasten des Spielers.

Nachreiner: Ich hatte mal einen Fall im Amateur-Bereich, da ging es am letzten Spieltag im Spiel zweier Mannschaften gegeneinander für beide um den Klassenverbleib. Der siegreichen Heimmannschaft mussten letztlich vor dem Sportgericht die Punkte wegen Verletzung der Platzdisziplin – es gab eine Schlägerei – aberkannt werden. Dadurch verblieb die andere Mannschaft in der Spielklasse. Solche Fälle sind unangenehm, das Urteil war aber richtig.

Frage: Oftmals ist es für einen Sportrichter ohnehin schwer, das getroffene Urteil einem Spieler, Verein oder dessen Fans näher zu bringen ...

Lorenz: Das liegt in der Natur der Sache. Und es ist auch normal, dass es mal Meinungsverschiedenheiten mit einem Verein geben kann und wird. Aber wer die Rechtsprechung genau verfolgt, der kann sich eigentlich schon im Vorhinein ausrechnen, welche Strafe ein bestimmtes Vergehen nach sich ziehen wird. Unsere Entscheidungen sollen jedenfalls immer so transparent und verständlich wie möglich sein. Wichtig ist, dass es einen Grundkonsens gibt, den letztlich alle mittragen.

Nachreiner: Das sehe ich ähnlich. Wir müssen Wertungen vornehmen – und darüber wird es immer Diskussionen geben. Es ist auch das gute Recht eines jeden zu diskutieren. Aber jeder kann auch davon ausgehen, dass alle Beteiligten in der Rechtsprechung willens sind, ihre Aufgaben bestmöglich zu erledigen – im Sinne des Fußballs.