Das "Kommuniqué zum Thema Sportwetten und Glücksspiele" im Wortlaut

Am 22. August 2006 sind Dr. Theo Zwanziger, Geschäftsführender Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Ligaverbands-Präsident Werner Hackmann, DFL-Geschäftsführer Christian Seifert, der Sportwetten-Beauftragte Wilfried Straub, Schwimm-Präsidentin Christa Thiel und Landessportbund-Vertreter Ekkehard Wienholtz (Schleswig-Holstein) unter Leitung von DOSB-Präsident Dr. Thomas Bach in Frankfurt am Main zusammengetroffen und haben zur weiteren Verfolgung ihrer gemeinsamen Interessen im Bereich Sportwetten und Glücksspiele die folgende Verabredung getroffen:

1. Der deutsche Sport legt grundsätzlich Wert auf die Feststellung, dass Sportwetten ohne Sportverantstaltungen, insbesondere des Fußballs, nicht möglich sind und deshalb Erträge aus diesen Wetten bevorzugt dem Sport bzw. Fußball zugute kommen müssen. Jede legale Sportwette muss eine Wette mit dem Sport und für den Sport sein. Unter den Beteiligten besteht aus den Erfahrungen und der bisherigen Zusammenarbeit, insbesondere im gemeinnützigen Bereich, eine große Nähe zu Oddset, die es zu nutzen gilt.

2. Die Teilnehmer sind sich darin einig, dass das Urteil des BVerfG. vom 28. März 2006 zur rechtlichen Gestaltung der Sportwetten für den Gesetzgeber beide Möglichkeiten offen lässt. Sowohl eine ordnungsrechtliche Regelung der Bundesländer als auch eine wirtschaftsrechtliche Konzessionierung durch den Bundesgesetzgeber. Diese Möglichkeiten gelten vorbehaltlich eventueller Einschränkungen durch EU-Recht.

3. Die Teilnehmer sind sich ebenfalls darin einig, dass jede Form einer Neuregelung des Sportwettenmarktes aus Sicht des Sports von folgenden Voraussetzungen ausgehen muss.

3.1 Der Bereich der Sportwetten ist, unabhängig von seiner rechtlichen Einordnung, von faktischer Marktausweitung im gesamten europäischen Bereich gekennzeichnet. Dies erfordert neue Strategien des Sports.

3.2 Jede Neuregelung im Marktsegment Sportwetten ist sorgfältig auf ihre rechtlichen und faktischen Auswirkungen auf den "Gesamtmarkt" Glücksspiele zu prüfen.

3.3 Jede Neuregelung im gesamten Glücksspielbereich muss eine Ausweitung verbindlich abgesicherter Zweckerträge bzw. Einnahmen für den gesamten Sport gewährleisten.

3.4 Eine gesetzliche Neuregelung darf nicht ohne angemessene und rechtliche Beteiligung des Sports, d.h. in Federführung der Dachorganisation DOSB in enger Abstimmung mit DFB/DFL und unter Beteiligung der LSB und Spitzenverbände, entwickelt und verabschiedet werden. Der Sport erwartet insbesondere die Möglichkeit zur erneuten Mitarbeit in der vorbereitenden Arbeitsgruppe der Länder.

4. Die Teilnehmer erwarten, dass bei einer einvernehmlichen Regelung der Bundesländer, die zur Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 erkennbar sein soll, eine Beteiligung des Sports an den Zweckerträgen der Glücksspiele mindestens in bisherigem Umfang sowie an den Umsätzen des Sportwettenbetreibers Oddset gewährleistet ist.

5. Die Teilnehmer vereinbaren, mit den Ländern unter Einbeziehung des Sportwettenanbieters Oddset in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, eine "Sportförderungsgesellschaft", bestehend aus Oddset, dem Deutschen Fußball-Bund und dem DOSB zu bilden, die dem Sport gesetzlich zugewiesene Umsatzanteile aus Oddset zur Förderung des Sports einsetzt. Im Innenverhältnis soll die Aufteilung der Erträge zwischen DOSB und DFB im Verhältnis von eins zu fünf erfolgen.

6. Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass eine schnelle Auswertung des in Auftrag gegebenen Gutachtens des Max-Planck-Instituts für Wettbewerbsrecht zum sogenannten "Veranstalterschutz" und das von der DFL intern vergebene Gutachten zu europarechtlichen Konsequenzen und Rahmenbedingungen einer eingeschränkten Konzessionierung erfolgen muss und ggf. eine Neupositionierung des Sports erforderlich macht. Sie verabreden für diesen Fall eine umgehende Zusammenkunft.

Das "Kommuniqué zum Thema Sportwetten und Glücksspiele" finden Sie hier als Download:

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Am 22. August 2006 sind Dr. Theo Zwanziger, Geschäftsführender Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Ligaverbands-Präsident Werner Hackmann, DFL-Geschäftsführer Christian Seifert, der Sportwetten-Beauftragte Wilfried Straub, Schwimm-Präsidentin Christa Thiel und Landessportbund-Vertreter Ekkehard Wienholtz (Schleswig-Holstein) unter Leitung von DOSB-Präsident Dr. Thomas Bach in Frankfurt am Main zusammengetroffen und haben zur weiteren Verfolgung ihrer gemeinsamen Interessen im Bereich Sportwetten und Glücksspiele die folgende Verabredung getroffen:



1. Der deutsche Sport legt grundsätzlich Wert auf die Feststellung, dass Sportwetten ohne Sportverantstaltungen, insbesondere des Fußballs, nicht möglich sind und deshalb Erträge aus diesen Wetten bevorzugt dem Sport bzw. Fußball zugute kommen müssen. Jede legale Sportwette muss eine Wette mit dem Sport und für den Sport sein. Unter den Beteiligten besteht aus den Erfahrungen und der bisherigen Zusammenarbeit, insbesondere im gemeinnützigen Bereich, eine große Nähe zu Oddset, die es zu nutzen gilt.



2. Die Teilnehmer sind sich darin einig, dass das Urteil des BVerfG. vom 28. März 2006 zur rechtlichen Gestaltung der Sportwetten für den Gesetzgeber beide Möglichkeiten offen lässt. Sowohl eine ordnungsrechtliche Regelung der Bundesländer als auch eine wirtschaftsrechtliche Konzessionierung durch den Bundesgesetzgeber. Diese Möglichkeiten gelten vorbehaltlich eventueller Einschränkungen durch EU-Recht.



3. Die Teilnehmer sind sich ebenfalls darin einig, dass jede Form einer Neuregelung des Sportwettenmarktes aus Sicht des Sports von folgenden Voraussetzungen ausgehen muss.



3.1 Der Bereich der Sportwetten ist, unabhängig von seiner rechtlichen Einordnung, von faktischer Marktausweitung im gesamten europäischen Bereich gekennzeichnet. Dies erfordert neue Strategien des Sports.



3.2 Jede Neuregelung im Marktsegment Sportwetten ist sorgfältig auf ihre rechtlichen und faktischen Auswirkungen auf den "Gesamtmarkt" Glücksspiele zu prüfen.



3.3 Jede Neuregelung im gesamten Glücksspielbereich muss eine Ausweitung verbindlich abgesicherter Zweckerträge bzw. Einnahmen für den gesamten Sport gewährleisten.



3.4 Eine gesetzliche Neuregelung darf nicht ohne angemessene und rechtliche Beteiligung des Sports, d.h. in Federführung der Dachorganisation DOSB in enger Abstimmung mit DFB/DFL und unter Beteiligung der LSB und Spitzenverbände, entwickelt und verabschiedet werden. Der Sport erwartet insbesondere die Möglichkeit zur erneuten Mitarbeit in der vorbereitenden Arbeitsgruppe der Länder.



4. Die Teilnehmer erwarten, dass bei einer einvernehmlichen Regelung der Bundesländer, die zur Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 erkennbar sein soll, eine Beteiligung des Sports an den Zweckerträgen der Glücksspiele mindestens in bisherigem Umfang sowie an den Umsätzen des Sportwettenbetreibers Oddset gewährleistet ist.



5. Die Teilnehmer vereinbaren, mit den Ländern unter Einbeziehung des Sportwettenanbieters Oddset in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, eine "Sportförderungsgesellschaft", bestehend aus Oddset, dem Deutschen Fußball-Bund und dem DOSB zu bilden, die dem Sport gesetzlich zugewiesene Umsatzanteile aus Oddset zur Förderung des Sports einsetzt. Im Innenverhältnis soll die Aufteilung der Erträge zwischen DOSB und DFB im Verhältnis von eins zu fünf erfolgen.



6. Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass eine schnelle Auswertung des in Auftrag gegebenen Gutachtens des Max-Planck-Instituts für Wettbewerbsrecht zum sogenannten "Veranstalterschutz" und das von der DFL intern vergebene Gutachten zu europarechtlichen Konsequenzen und Rahmenbedingungen einer eingeschränkten Konzessionierung erfolgen muss und ggf. eine Neupositionierung des Sports erforderlich macht. Sie verabreden für diesen Fall eine umgehende Zusammenkunft.



Das "Kommuniqué zum Thema Sportwetten und Glücksspiele" finden Sie hier als Download: