Daniel Gunkel verwarnt – Mainz 05 muss 8000 Euro zahlen

Das DFB-Sportgericht hat auf Antrag des Kontrollausschusses den FSV Mainz 05 und dessen Spieler Daniel Gunkel wegen eines Formfehlers im Rahmen der Dopingkontrollen bei dem Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga beim FC St. Pauli am 14. Dezember 2007 bestraft. Gegen Daniel Gunkel wurde eine Verwarnung ausgesprochen und der FSV Mainz 05 muss eine Geldstrafe von 8000 Euro zahlen.

Gunkel musste sich am Spieltag aus gesundheitlichen Gründen in die Behandlung des Mainzer Mannschaftsarztes begeben und erhielt dabei eine Spritze mit einer Substanz, die nach den Anti-Doping-Richtlinien des DFB anzeigepflichtig ist. Für die Dopingkontrolle wurde die Verabreichung des Medikaments vom Mannschaftsarzt und vom Spieler gemäß den Vorschriften angegeben. Allerdings hatte es der Mannschaftsarzt zuvor versäumt, die NADA durch Ausfüllen eines dafür vorgesehenen Formblattes in Kenntnis zu setzen.

[hs]

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Das DFB-Sportgericht hat auf Antrag des Kontrollausschusses den FSV Mainz 05 und dessen Spieler Daniel Gunkel wegen eines Formfehlers im Rahmen der Dopingkontrollen bei dem Meisterschaftsspiel der 2. Bundesliga beim FC St. Pauli am 14. Dezember 2007 bestraft. Gegen Daniel Gunkel wurde eine Verwarnung ausgesprochen und der FSV Mainz 05 muss eine Geldstrafe von 8000 Euro zahlen.

Gunkel musste sich am Spieltag aus gesundheitlichen Gründen in die Behandlung des Mainzer Mannschaftsarztes begeben und erhielt dabei eine Spritze mit einer Substanz, die nach den Anti-Doping-Richtlinien des DFB anzeigepflichtig ist. Für die Dopingkontrolle wurde die Verabreichung des Medikaments vom Mannschaftsarzt und vom Spieler gemäß den Vorschriften angegeben. Allerdings hatte es der Mannschaftsarzt zuvor versäumt, die NADA durch Ausfüllen eines dafür vorgesehenen Formblattes in Kenntnis zu setzen.