Bundesgericht verhandelt Fall Dynamo Dresden in Frankfurt

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt seit 10 Uhr in Frankfurt mündlich die Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 7. November 2016 im Fall Dynamo Dresden. Sowohl der Verein als auch der DFB-Kontrollausschuss hatten fristgerecht Berufung eingelegt. Die Verhandlung leitet Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts.

Das DFB-Sportgericht hatte den Zweitbundesligisten am 7. November 2016 in mündlicher Verhandlung wegen sechs Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Zuschauer zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus soll der Klub ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.

Abgetrennter Bullenkopf in den Innenraum geworfen

Das Sportgericht widerrief die Strafaussetzung aus dem vorangegangenen Sportgerichtsurteil gegen Dynamo Dresden vom 15. Juli 2016, in dem der Zuschauer-Teilausschluss bis zum 30. April 2017 auf Bewährung ausgesetzt war. Der Teilausschluss würde das der Rechtskraft des Urteils folgende Meisterschaftsheimspiel betreffen. Dabei müssten die Blöcke K1 bis K5 geschlossen bleiben.

Dresdner Zuschauer hatten während des DFB-Pokalspiels gegen Bundesligist RB Leipzig am 20. August 2016 einen abgetrennten Bullenkopf in den Innenraum geworfen, eine Vielzahl an Bannern und Plakaten mit verunglimpfendem und beleidigendem Inhalt gezeigt und Gegenstände auf das Spielfeld geworfen, wobei der Leipziger Spieler Dominik Kaiser in der 82. Minute von einer Münze an der Schulter getroffen wurde.

Weitere Vorkommnisse mit Dresdner Zuschauern gab es während der Zweitligaspiele gegen den VfB Stuttgart am 15. Oktober 2016 (Abbrennen von Pyrotechnik und Fanutensilien), beim 1. FC Heidenheim am 22. Oktober 2016 (Abbrennen von Pyrotechnik mit nachfolgender Verzögerung des Spielbeginns der zweiten Halbzeit) und gegen Eintracht Braunschweig am 28. Oktober 2016 (ein "Flitzer" auf dem Platz).

[mm]

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt seit 10 Uhr in Frankfurt mündlich die Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 7. November 2016 im Fall Dynamo Dresden. Sowohl der Verein als auch der DFB-Kontrollausschuss hatten fristgerecht Berufung eingelegt. Die Verhandlung leitet Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts.

Das DFB-Sportgericht hatte den Zweitbundesligisten am 7. November 2016 in mündlicher Verhandlung wegen sechs Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Zuschauer zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus soll der Klub ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.

Abgetrennter Bullenkopf in den Innenraum geworfen

Das Sportgericht widerrief die Strafaussetzung aus dem vorangegangenen Sportgerichtsurteil gegen Dynamo Dresden vom 15. Juli 2016, in dem der Zuschauer-Teilausschluss bis zum 30. April 2017 auf Bewährung ausgesetzt war. Der Teilausschluss würde das der Rechtskraft des Urteils folgende Meisterschaftsheimspiel betreffen. Dabei müssten die Blöcke K1 bis K5 geschlossen bleiben.

Dresdner Zuschauer hatten während des DFB-Pokalspiels gegen Bundesligist RB Leipzig am 20. August 2016 einen abgetrennten Bullenkopf in den Innenraum geworfen, eine Vielzahl an Bannern und Plakaten mit verunglimpfendem und beleidigendem Inhalt gezeigt und Gegenstände auf das Spielfeld geworfen, wobei der Leipziger Spieler Dominik Kaiser in der 82. Minute von einer Münze an der Schulter getroffen wurde.

Weitere Vorkommnisse mit Dresdner Zuschauern gab es während der Zweitligaspiele gegen den VfB Stuttgart am 15. Oktober 2016 (Abbrennen von Pyrotechnik und Fanutensilien), beim 1. FC Heidenheim am 22. Oktober 2016 (Abbrennen von Pyrotechnik mit nachfolgender Verzögerung des Spielbeginns der zweiten Halbzeit) und gegen Eintracht Braunschweig am 28. Oktober 2016 (ein "Flitzer" auf dem Platz).

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