DFB-Bundesgericht

Bundesgericht reduziert mehrere Hannover-Geldstrafen leicht

29.07.2024
Zahlreiche Gegenstände auf dem Platz: Hannover muss Geldstrafe zahlen

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat zwei zuvor vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafen gegen Hannover 96 im schriftlichen Verfahren leicht reduziert und eine kleinere Geldstrafe in eine Verwarnung umgewandelt. Darüber hinaus wurden zwei Berufungen des Zweitligisten als unbegründet zurückgewiesen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Hannoveraner Anhänger in der 14. und der 16. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 26. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Daraufhin musste die Partie für insgesamt vier Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es vom DFB-Sportgericht am 3. Mai 2024 eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro mit einem sogenannten Drittel-Nachlass von 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen, die nun vom DFB-Bundesgericht auf 3000 Euro mit einem Drittel-Nachlass von 1000 Euro reduziert wurde.  

Des Weiteren warfen Hannoveraner Zuschauer in der 47. Minute des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 9. Februar 2024 im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor ebenfalls diverse Gegenstände, insbesondere Flummis, auf den Rasen. Aus diesem Grund musste die Partie für eine Minute unterbrochen werden. Darüber hinaus zeigten Hannoveraner Anhänger in der 48. Minute drei Banner mit verunglimpfendem und menschenverachtendem Inhalt, insbesondere ein Banner mit dem Bild von Martin Kind in einem Fadenkreuz. Die Begegnung wurde daraufhin für ungefähr 25 Minuten unterbrochen. Hierfür gab es vom Sportgericht am 3. Mai 2024 eine Geldstrafe von 30.000 Euro mit einem Drittel-Nachlass von 10.000 Euro, die jetzt vom Bundesgericht auf 25.000 Euro mit einem Drittel-Nachlass von 8300 Euro herabgesetzt wurde.

Auch während des Zweitligaspiels bei der SV Elversberg am 20. Januar 2024 warfen Gästeanhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, insbesondere Schokotaler und zwei Mono-Batterien, auf den Rasen, ohne dass es zu einer Spielunterbrechung kam. Dafür gab es vom Sportgericht am 3. Mai 2024 eine Geldstrafe von 2500 Euro mit einem Drittel-Nachlass von 800 Euro, die jetzt vom Bundesgericht in eine Verwarnung umgewandelt wurde.

Zwei Urteile des Sportgerichts vom Bundesgericht bestätigt

Bestätigt wurde hingegen das Urteil des Sportgerichts vom 3. Mai 2024 bezüglich des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 16. Dezember 2023. Dort hatten Hannoveraner Zuschauer im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 12. Minute auch diverse Gegenstände, insbesondere Schokolade, auf den Rasen geworfen. Die Begegnung musste deshalb für insgesamt dreieinhalb Minuten unterbrochen werden. Vor Anpfiff der zweiten Halbzeit zündeten Hannoveraner Anhänger zudem mindestens 40 pyrotechnische Gegenstände. Im Bereich der Sanitäranlagen kam es zu ferner zu massiven Sachbeschädigungen. Für diese Vorkommnisse gab es vom DFB-Sportgericht eine Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro mit einem Drittel-Nachlass von 13.000 Euro, woran das Bundesgericht nichts änderte.

Bestätigt wurde außerdem das Urteil des Sportgerichts vom 3. Mai 2024 bezüglich des Zweitligaspiels gegen Hansa Rostock am 4. Februar 2024. Hier hatten Hannoveraner Zuschauer im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in sieben unterschiedlichen Minuten der ersten Halbzeit abermals diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen geworfen Die Begegnung musste deshalb für insgesamt 17 Minuten unterbrochen werden. Für diese Vorkommnisse gab es vom DFB-Sportgericht eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro mit einem Drittel-Nachlass von 5000 Euro, woran das Bundesgericht ebenfalls nichts änderte.

Über eine weitere Berufung Hannovers gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts vom 3. Mai 2024 bezüglich des Zweitligaspiels gegen Greuther Fürth am 16. Februar 2024 entscheidet das DFB-Bundesgericht zu einem anderen Zeitpunkt.

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Autor: mm