Bewährungsstrafen für drei Funktionäre der NPD

Owomoyela: "Habe mich beleidigt und angegriffen gefühlt"

Owomoyela hatte am ersten von vier Prozesstagen vor einem Monat ausgesagt, er habe sich durch den WM-Planer `beleidigt, beschämt und angegriffen´ gefühlt. Auf dem Heft war die Rückansicht eines Fußballers im Nationaltrikot samt fremdenfeindlicher Parole zu sehen. Dabei soll es sich um Owomoyelas Trikotnummer 25 gehandelt haben. `Den Teil der Nummer, den man auf dem Trikot nicht erkennen kann, konnte ich auf der Hose sehen. Ich habe mich sofort angesprochen gefühlt´, meinte Owomoyela.

Mit ihrem Urteil blieb die Richterin unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die je ein Jahr auf Bewährung plus 3000 Euro Strafe als Bewährungsauflage gefordert hatte, während die Anwälte Freisprüche verlangten.

[sid/hs]


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Eine gemeinschaftliche Anzeige des elffachen Nationalspielers Patrick Owomoyela und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aus dem Jahr 2006 wegen einer rassistischen Hetzkampagne gegen den 29 Jahre alten Fußballprofi hat am Freitag zur Verurteilung von drei NPD-Funktionären geführt. Wegen ihres zur WM 2006 erschienenen sogenannten WM-Planers sprach das Amtsgericht Tiergarten NPD-Chef Udo Voigt, den NPD-Pressesprecher und den NPD-Vize der gemeinschaftlichen Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung schuldig.

Die Staatsanwaltschaft hatte von Amtswegen das aktuelle Verfahren eingeleitet. Owomoyela trat diesmal als Nebenkläger auf.

NPD-Chef Voigt und der Pressesprecher erhielten siebenmonatige Bewährungsstrafen, für Voigts Stellvertreter verhängte das Gericht eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Alle drei Angeklagten müssen zudem je 2000 Euro an UNICEF Berlin zahlen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die Angeklagten kündigten allerdings an, in Revision vor dem Landgericht Berlin gehen zu wollen. Im Fall des überarbeiteten WM-Planers auf dem nur noch Pictogramme zu sehen waren, wurden die NPD-Funktionäre freigesprochen.

DFB-Anwalt Christian Schertz "hochzufrieden" mit dem Urteil

Richterin Monika Pelcz sah es als erwiesen an, dass mit dem Bild auf der ersten Version des WM-Planers Patrick Owomoyela gemeint sei. `Mag man die Hautfarbe auch nicht genau erkennen, ist es doch eine Anspielung auf Owomoyela´, sagte Pelcz.

Der WM-Planer, der von der NPD im Jahr 2006 auf den Markt gebracht wurde und nach der Klage des DFB von der Staatsanwaltschaft nach einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt und verboten wurde, stelle einen farbigen Spieler an den Pranger und verlange in Verbindung mit dem Slogen `Weiß - nicht nur eine Trikotfarbe´ überdies nach weißen Nationalspielern. Dazu äußerte Richterin Pelcz: "Diese Darstellung hat einen besonders herabwürdigenden Charakter. Wenn das keine rassistische Darstellung sein soll, dann weiß ich nicht, was sonst."

DFB-Anwalt Christian Schertz, der Owomoyela in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten als Nebenkläger vertreten hatte, zeigte sich "hochzufrieden" mit dem Urteil: "Die Gesamtanmutung auf dem Flyer war ganz klar eine rassistische Darstellung. Wir sind hochzufrieden, dass das Gericht nicht nur Geldstrafen, sondern auch Freiheitsstrafen verhängt hat." Man werde auch bei einer Revisionsverhandlung wieder als Nebenkläger auftreten.

Dr. Schertz hatte in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass es das Ziel der NPD war, die WM als Plattform für rassistische Kampagnen zu nutzen. Dieses sei nur durch die Nachhaltigkeit des DFB und der Staatsanwaltschaft verhindert worden. Die Aussage ‚Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte Deutsche NATIONAL-Mannschaft!’ nebst der Bildgestaltung lasse keine andere Auslegung zu, als dass Patrick Owomoyela durch die NPD allein wegen seiner Hautfarbe diffamiert werden sollte.

Owomoyela: "Habe mich beleidigt und angegriffen gefühlt"

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Owomoyela hatte am ersten von vier Prozesstagen vor einem Monat ausgesagt, er habe sich durch den WM-Planer `beleidigt, beschämt und angegriffen´ gefühlt. Auf dem Heft war die Rückansicht eines Fußballers im Nationaltrikot samt fremdenfeindlicher Parole zu sehen. Dabei soll es sich um Owomoyelas Trikotnummer 25 gehandelt haben. `Den Teil der Nummer, den man auf dem Trikot nicht erkennen kann, konnte ich auf der Hose sehen. Ich habe mich sofort angesprochen gefühlt´, meinte Owomoyela.

Mit ihrem Urteil blieb die Richterin unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die je ein Jahr auf Bewährung plus 3000 Euro Strafe als Bewährungsauflage gefordert hatte, während die Anwälte Freisprüche verlangten.