B-Junioren: Kaiserslautern bleibt in der Bundesliga

Die B-Junioren des 1. FC Kaiserslautern werden trotz des sportlichen Abstiegs in der abgelaufenen Saison auch in der Spielzeit 2013/2014 in der Bundesliga spielen. Dies ergibt sich aus der Tabellenkonstellation der B-Junioren-Oberliga Baden-Württemberg nach dem letzten Spieltag.

Dort steigt gemäß § 19 Nr. 1 der DFB-Jugendordnung der Meister in die B-Junioren-Bundesliga Süd/Südwest auf. Doch rangieren mit dem VfB Stuttgart II, 1899 Hoffenheim II, SC Freiburg II und dem Karlsruher SC II gleich vier zweite Mannschaften auf den ersten vier Plätzen, die nach § 23 Nr. 1 der DFB-Jugendordnung nicht aufstiegsberechtigt sind. Es handelt sich nämlich um zweite Garnituren von Vereinen, deren erste Mannschaften bereits in der kommenden Spielzeit in der B-Junioren-Bundesliga spielen.

Die DFB-Jugendordnung (§ 19 Nr. 2, Abs. 1, Satz 1) sieht vor, dass das Aufstiegsrecht nacheinander auf die drei nächstplatzierten Vereine übergeht, soweit diese die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. In der Konstellation der B-Junioren-Oberliga Baden-Württemberg scheitert der Aufstieg dieser Mannschaften jedoch wiederum jeweils an § 23 Nr. 1 der DFB-Jugendordnung. Dahinter platzierte Vereine sind gemäß § 19 Nr. 2, Abs. 1, Satz 2 nicht aufstiegsberechtigt.

Ein Übergang des Aufstiegsrechts auf eine Mannschaft aus einer anderen Spielklasse unterhalb der B-Junioren-Bundesliga Süd/Südwest (Bayernliga, Regionalliga Südwest, Hessenliga) ist nicht vorgesehen. Vielmehr vermindert sich die Zahl der Absteiger aus einer Staffel der Junioren-Bundesliga gemäß § 20 Nr. 5 der DFB-Jugendordnung, wenn weniger als drei Vereine aus den dieser Staffel zugeordneten Spielklassen aufsteigen.

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Die B-Junioren des 1. FC Kaiserslautern werden trotz des sportlichen Abstiegs in der abgelaufenen Saison auch in der Spielzeit 2013/2014 in der Bundesliga spielen. Dies ergibt sich aus der Tabellenkonstellation der B-Junioren-Oberliga Baden-Württemberg nach dem letzten Spieltag.

Dort steigt gemäß § 19 Nr. 1 der DFB-Jugendordnung der Meister in die B-Junioren-Bundesliga Süd/Südwest auf. Doch rangieren mit dem VfB Stuttgart II, 1899 Hoffenheim II, SC Freiburg II und dem Karlsruher SC II gleich vier zweite Mannschaften auf den ersten vier Plätzen, die nach § 23 Nr. 1 der DFB-Jugendordnung nicht aufstiegsberechtigt sind. Es handelt sich nämlich um zweite Garnituren von Vereinen, deren erste Mannschaften bereits in der kommenden Spielzeit in der B-Junioren-Bundesliga spielen.

Die DFB-Jugendordnung (§ 19 Nr. 2, Abs. 1, Satz 1) sieht vor, dass das Aufstiegsrecht nacheinander auf die drei nächstplatzierten Vereine übergeht, soweit diese die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. In der Konstellation der B-Junioren-Oberliga Baden-Württemberg scheitert der Aufstieg dieser Mannschaften jedoch wiederum jeweils an § 23 Nr. 1 der DFB-Jugendordnung. Dahinter platzierte Vereine sind gemäß § 19 Nr. 2, Abs. 1, Satz 2 nicht aufstiegsberechtigt.

Ein Übergang des Aufstiegsrechts auf eine Mannschaft aus einer anderen Spielklasse unterhalb der B-Junioren-Bundesliga Süd/Südwest (Bayernliga, Regionalliga Südwest, Hessenliga) ist nicht vorgesehen. Vielmehr vermindert sich die Zahl der Absteiger aus einer Staffel der Junioren-Bundesliga gemäß § 20 Nr. 5 der DFB-Jugendordnung, wenn weniger als drei Vereine aus den dieser Staffel zugeordneten Spielklassen aufsteigen.