Aubameyang-Tor: Videobeweis wäre Grundlage für Protest

Berechtigter Elfmeter oder doch eine Fehlentscheidung? Abseits oder nicht? War der Platzverweis angemessen, oder hätte es auch eine Verwarnung getan? Handspiel oder nicht? Über diese und andere Fragen diskutiert Fußball-Deutschland nach jedem Bundesliga-Spieltag.

Ab dieser Saison beteiligen sich auch Vertreter der DFB-Schiedsrichter-Kommission an dieser Diskussion. Beziehungsweise: Sie bringen Licht in so manch dunkle Regelfrage. Und zwar durch einen Videoblog auf DFB-TV. Heute im Fokus: eine Szene vom 19. Spieltag im Bundesliga-Duell zwischen Borussia Dortmund gegen dem FC Ingolstadt, in der es um die Entscheidung geht: Abseits oder nicht? Zudem analysiert Lutz Michael Fröhlich, der DFB-Abteilungsleiter Schiedsrichter, für DFB.de die dazugehörige Frage nach dem Videobeweis.

Das Abseitstor von Pierre-Emerick Aubameyang in der Partie der Dortmunder gegen den FC Ingolstadt: Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) gibt den Treffer zum 1:0 trotz Abseitsstellung des Dortmunder Torjägers. Hierzu sagt Fröhlich: "Dem 1:0 geht eine knappe, aber für den Zuschauer im TV-Bild erkennbare Abseitsstellung voraus. Der Schiedsrichter-Assistent sieht dies im normalen Verlauf nicht und lässt die Fahne unten, so dass der Schiedsrichter keinen Grund hat, das Tor nicht anzuerkennen."

Die Wiederholung des Treffers wird über den Videowürfel im Stadion eingeblendet, worauf die Spieler des FC Ingolstadt die Abseitsstellung reklamieren. Dazu erklärt Fröhlich: "Der Schiedsrichter kann sich nur auf die eigene Wahrnehmung oder die Wahrnehmung seiner Assistenten berufen. Technische Hilfsmittel dürfen nur genutzt werden, wenn sie im Regelwerk verankert sind und wenn es dazu passende Durchführungsbestimmungen gibt. Ein Videowürfel ist für die Entscheidungsfindung nicht zugelassen. Hätte der Schiedsrichter seine Entscheidung aufgrund der Einspielung im Stadion zurückgenommen, hätte er die Grundlage für einen Protest gegen die Spielwertung geschaffen."

Die neue Folge des Schiedsrichter-Videoblogs

[dfb]

Berechtigter Elfmeter oder doch eine Fehlentscheidung? Abseits oder nicht? War der Platzverweis angemessen, oder hätte es auch eine Verwarnung getan? Handspiel oder nicht? Über diese und andere Fragen diskutiert Fußball-Deutschland nach jedem Bundesliga-Spieltag.

Ab dieser Saison beteiligen sich auch Vertreter der DFB-Schiedsrichter-Kommission an dieser Diskussion. Beziehungsweise: Sie bringen Licht in so manch dunkle Regelfrage. Und zwar durch einen Videoblog auf DFB-TV. Heute im Fokus: eine Szene vom 19. Spieltag im Bundesliga-Duell zwischen Borussia Dortmund gegen dem FC Ingolstadt, in der es um die Entscheidung geht: Abseits oder nicht? Zudem analysiert Lutz Michael Fröhlich, der DFB-Abteilungsleiter Schiedsrichter, für DFB.de die dazugehörige Frage nach dem Videobeweis.

Das Abseitstor von Pierre-Emerick Aubameyang in der Partie der Dortmunder gegen den FC Ingolstadt: Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) gibt den Treffer zum 1:0 trotz Abseitsstellung des Dortmunder Torjägers. Hierzu sagt Fröhlich: "Dem 1:0 geht eine knappe, aber für den Zuschauer im TV-Bild erkennbare Abseitsstellung voraus. Der Schiedsrichter-Assistent sieht dies im normalen Verlauf nicht und lässt die Fahne unten, so dass der Schiedsrichter keinen Grund hat, das Tor nicht anzuerkennen."

Die Wiederholung des Treffers wird über den Videowürfel im Stadion eingeblendet, worauf die Spieler des FC Ingolstadt die Abseitsstellung reklamieren. Dazu erklärt Fröhlich: "Der Schiedsrichter kann sich nur auf die eigene Wahrnehmung oder die Wahrnehmung seiner Assistenten berufen. Technische Hilfsmittel dürfen nur genutzt werden, wenn sie im Regelwerk verankert sind und wenn es dazu passende Durchführungsbestimmungen gibt. Ein Videowürfel ist für die Entscheidungsfindung nicht zugelassen. Hätte der Schiedsrichter seine Entscheidung aufgrund der Einspielung im Stadion zurückgenommen, hätte er die Grundlage für einen Protest gegen die Spielwertung geschaffen."

Die neue Folge des Schiedsrichter-Videoblogs

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