Arbeit mit Spielervermittlern: DFB beschließt neues Reglement

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute auf seiner Sitzung in Frankfurt am Main das neue Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern beschlossen. Das Reglement tritt ab dem 1. April 2015 in Kraft, es löst das bis zum 31. März 2015 geltende Lizenzierungsverfahren für Spielervermittler ab. Das Reglement ist für alle dem Verband zugehörigen Vereine und Spieler sowie für die Vermittler bindend. Die Bestimmungen resultieren aus den im FIFA-Reglement zur Arbeit mit Vermittlern enthaltenen Mindeststandards, zu deren Einhaltung der DFB aus verbandsrechtlichen Gründen verpflichtet ist.

Geregelt wird erstens die Inanspruchnahme von Diensten eines Vermittlers durch Spieler und Vereine für den Abschluss von Berufsspielerverträgen und zweitens der Abschluss einer Transfervereinbarung zwischen zwei Vereinen. Gemäß Paragraf 3 des Reglements muss jeder Vermittler registriert werden, der an einer solchen Transaktion beteiligt ist. Dafür unterhält der DFB ab dem 1. April 2015 ein Vermittlerregister. In dieses Register müssen Vermittler jedes Mal eingetragen werden, wenn sie an einer Transaktion beteiligt sind. Dafür müssen die entsprechenden Unterlagen nach Abschluss jeder Transaktion beim zuständigen Mitgliedsverband eingereicht werden.

Vermittler können sich ab dem 25. März 2015 beim DFB registrieren. Ab diesem Tag ist der notwendige Registrierungsantrag auf www.dfb.de, der Homepage des DFB, abrufbar. Alle weiteren Informationen zum neuen System finden Sie auf der Homepage des DFB unter dem nachfolgenden Link.

[sl]

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute auf seiner Sitzung in Frankfurt am Main das neue Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern beschlossen. Das Reglement tritt ab dem 1. April 2015 in Kraft, es löst das bis zum 31. März 2015 geltende Lizenzierungsverfahren für Spielervermittler ab. Das Reglement ist für alle dem Verband zugehörigen Vereine und Spieler sowie für die Vermittler bindend. Die Bestimmungen resultieren aus den im FIFA-Reglement zur Arbeit mit Vermittlern enthaltenen Mindeststandards, zu deren Einhaltung der DFB aus verbandsrechtlichen Gründen verpflichtet ist.

Geregelt wird erstens die Inanspruchnahme von Diensten eines Vermittlers durch Spieler und Vereine für den Abschluss von Berufsspielerverträgen und zweitens der Abschluss einer Transfervereinbarung zwischen zwei Vereinen. Gemäß Paragraf 3 des Reglements muss jeder Vermittler registriert werden, der an einer solchen Transaktion beteiligt ist. Dafür unterhält der DFB ab dem 1. April 2015 ein Vermittlerregister. In dieses Register müssen Vermittler jedes Mal eingetragen werden, wenn sie an einer Transaktion beteiligt sind. Dafür müssen die entsprechenden Unterlagen nach Abschluss jeder Transaktion beim zuständigen Mitgliedsverband eingereicht werden.

Vermittler können sich ab dem 25. März 2015 beim DFB registrieren. Ab diesem Tag ist der notwendige Registrierungsantrag auf www.dfb.de, der Homepage des DFB, abrufbar. Alle weiteren Informationen zum neuen System finden Sie auf der Homepage des DFB unter dem nachfolgenden Link.