Anti-Doping: Neue Liste der WADA online verfügbar

Die neue WADA-Liste der verbotenen Wirkstoffe und verbotenen Methoden, die ab dem 1. Januar 2011 gültig ist, steht ab sofort auf der DFB-Webseite sowohl in der deutschen als auch in der englischen Originalfassung zum Download bereit.

Eine weitreichende Änderung ist die Abschaffung der Erklärung zum Gebrauch (Declaration of use) durch die WADA. Ab dem 1. Januar 2011 muss der inhalative Gebrauch der Antiasthmatika Salbutamol und Salmeterol sowie von Glukokortikoiden (Kortisonsprays) nicht mehr über eine Declaration of use angezeigt werden. Das gilt auch für intraartikulär, periartikulär, peritendiös, epidural und intradermal verabreichte Kortisonpräparate. Allerdings sind auch im Jahr 2011 die vorgenannten Anwendungen weiterhin in der Ärztlichen Bescheinigung und auf dem Dopingkontrollprotokoll einzutragen.

Neu in die Verbotsliste aufgenommen wurde die Substanzklasse S0, unter die ab 2011 alle pharmakologisch wirksamen Stoffe fallen, die noch nicht durch eine staatliche Gesundheitsbehörde für die therapeutische Anwendung beim Menschen zugelassen sind. Das heißt konkret, alle Arzneimittel, die sich noch in der klinischen Entwicklung befinden oder zurückgezogen worden sind, aber möglicherweise auf dem Schwarzmarkt gehandelt werden.

Die NADA weißt nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Infusionen als verbotene Methode zu betrachten sind und nur in Zusammenhang mit einem klinischen Aufenthalt verabreicht werden dürfen. Die Verabreichung von Infusionen bei belastungsinduzierter Dehydration stellt nur in Ausnahmefällen die Indikation für eine Notbehandlung dar und muss entsprechend dokumentiert sein. Das entsprechende Merkblatt der NADA zu Infusionen ist ebenfalls im Download-Bereich hinterlegt.

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Die neue WADA-Liste der verbotenen Wirkstoffe und verbotenen Methoden, die ab dem 1. Januar 2011 gültig ist, steht ab sofort auf der DFB-Webseite sowohl in der deutschen als auch in der englischen Originalfassung zum Download bereit.

Eine weitreichende Änderung ist die Abschaffung der Erklärung zum Gebrauch (Declaration of use) durch die WADA. Ab dem 1. Januar 2011 muss der inhalative Gebrauch der Antiasthmatika Salbutamol und Salmeterol sowie von Glukokortikoiden (Kortisonsprays) nicht mehr über eine Declaration of use angezeigt werden. Das gilt auch für intraartikulär, periartikulär, peritendiös, epidural und intradermal verabreichte Kortisonpräparate. Allerdings sind auch im Jahr 2011 die vorgenannten Anwendungen weiterhin in der Ärztlichen Bescheinigung und auf dem Dopingkontrollprotokoll einzutragen.

Neu in die Verbotsliste aufgenommen wurde die Substanzklasse S0, unter die ab 2011 alle pharmakologisch wirksamen Stoffe fallen, die noch nicht durch eine staatliche Gesundheitsbehörde für die therapeutische Anwendung beim Menschen zugelassen sind. Das heißt konkret, alle Arzneimittel, die sich noch in der klinischen Entwicklung befinden oder zurückgezogen worden sind, aber möglicherweise auf dem Schwarzmarkt gehandelt werden.

Die NADA weißt nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Infusionen als verbotene Methode zu betrachten sind und nur in Zusammenhang mit einem klinischen Aufenthalt verabreicht werden dürfen. Die Verabreichung von Infusionen bei belastungsinduzierter Dehydration stellt nur in Ausnahmefällen die Indikation für eine Notbehandlung dar und muss entsprechend dokumentiert sein. Das entsprechende Merkblatt der NADA zu Infusionen ist ebenfalls im Download-Bereich hinterlegt.