Anti-Doping-Kommission beschließt sofortige personelle Konsequenzen

Die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Freitag auf einer Sondersitzung unter der Leitung ihres Vorsitzenden, DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch einvernehmlich sofortige Konsequenzen aus dem ihr übermittelten Ermittlungs-Ergebnis des DFB-Kontrollausschusses zu den Vorfällen anlässlich der Dopingkontrolle beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim am 7. Februar 2009 gezogen.

Die DFB-Anti-Doping-Kommission stellte übereinstimmend fest, dass die beiden Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker entgegen den eindeutigen Bestimmungen der Anti-Doping-Richtlinien nach Spielende unbeobachtet in ihre Umkleidekabine gelangen und sich dort einige Minuten ohne Aufsicht aufhalten konnten. Ursächlich für diesen Kontrollmangel ist nach Ansicht der Anti-Doping-Kommission ein schwerer Pflichtenverstoß des Vereins 1899 Hoffenheim, der die beiden Spieler pflichtwidrig nicht über die Kontrolle informierte und nicht in den Kontrollraum führte.

Darüber hinaus lastet die DFB-Anti-Doping-Kommission dem Doping-Kontrollarzt eine schwere Pflichtverletzung an, weil er gegen die Vorschrift handelte, als er den Weg der Profis vom Spielfeld in den Kontrollraum nicht überwachte, sondern im Kontrollraum auf diese wartete. Gleichzeitig trug er durch die Aushändigung des Kontrollzettels an die falsche Person von Hoffenheim dazu bei, dass die Pflichtverletzung des Dopingbeauftragten des Vereins nicht umgehend erkannt wurde. Für die Anti-Dopingkommission ist es in diesem Zusammenhang unstrittig, dass die in den Anti-Doping-Richtlinien vorgeschriebene strenge Überwachung der zur Kontrolle ausgelosten Spieler nicht erfolgt ist und der Doping-Kontrollarzt auch nicht gemäß seinen Vorgaben den Vorsitzenden der Anti-Doping-Kommission des DFB sofort telefonisch über das verspätete Eintreffen der beiden Hoffenheimer Spieler im Doping-Kontrollraum informierte. Ungeachtet der Tatsache, dass der DFB exakt die gleichen Richtlinien wie die UEFA bislang unbeanstandet von Nada und Wada angewandt hat, beschloss die Anti-Dopingkommission daher, einen Antrag an das DFB-Präsidium auf baldmöglichste Einführung eines "Chaperon"-Systems, bei dem neutrale Hilfspersonen die Doping-Kontrollärzte bei Wettkampfkontrollen unterstützen, zu stellen.

Im einzelnen fasste die DFB-Anti-Dopingkommission folgende Beschlüsse als Konsequenz aus den Vorfällen bei der Dopingkontrolle in Mönchengladbach am 7. Februar 2009:

1. Sofortige vorläufige Suspendierung des beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim am 7.Februar 2009 eingesetzten Doping-Kontrollarztes und seines Assistenten bis zur vollständigen Klärung des Vorfalles vor dem DFB-Sportgericht.

2. Antrag an das DFB-Präsidium auf baldmöglichste Einführung eines "Chaperon"-Systems zur Unterstützung der Doping-Kontrollärzte bei Wettkampfkontrollen.

3. Umgehende Einberufung einer Sondersitzung mit den Managern und Dopingbeauftragten der Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der DFB-Doping-Kontrollärzte zur nochmaligen Belehrung über die strikte Einhaltung der vom DFB auf Grund von Vorgaben der WADA und FIFA zwingend zu beachtenden und mit drastischen Strafandrohungen versehenen Anti-Doping-Richtlinien.

Der Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission, Dr. Rainer Koch, stellte am Ende der Sitzung zusammenfassend fest: "Trotz umfassender Schulungen der Mannschaftsärzte und der Dopingkontrollärzte nur wenige Tage vor der Begegnung am 7. Februar 2009 verlief die Dopingkontrolle beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim bedauerlicherweise auf Grund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens der Hoffenheimer Verantwortlichen und nachlässiger Arbeit des beauftragten Doping-Kontrollarztes höchst mangelhaft. Solche Fehler dürfen sich aus Sicht von DFB und DFL nicht mehr wiederholen! Die Anti-Doping-Komission hat die Lehren aus dem von ihr selbst aufgedeckten Vorfall gezogen und neben der -zunächst vorläufigen - Suspendierung des Doping-Kontrollarztes und seines Assistenten die Einführung eines Chaperon-Systems und noch intensivere Schulungsmaßnahmen beschlossen. Der DFB wird auch in Zukunft auf exakter Einhaltung der Anti-Doping-Richtlinien bestehen und jeden Verstoß umgehend und unnachgiebig einer sportgerichtlichen Ahndung zuführen."

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Die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Freitag auf einer Sondersitzung unter der Leitung ihres Vorsitzenden, DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch einvernehmlich sofortige Konsequenzen aus dem ihr übermittelten Ermittlungs-Ergebnis des DFB-Kontrollausschusses zu den Vorfällen anlässlich der Dopingkontrolle beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim am 7. Februar 2009 gezogen.

Die DFB-Anti-Doping-Kommission stellte übereinstimmend fest, dass die beiden Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker entgegen den eindeutigen Bestimmungen der Anti-Doping-Richtlinien nach Spielende unbeobachtet in ihre Umkleidekabine gelangen und sich dort einige Minuten ohne Aufsicht aufhalten konnten. Ursächlich für diesen Kontrollmangel ist nach Ansicht der Anti-Doping-Kommission ein schwerer Pflichtenverstoß des Vereins 1899 Hoffenheim, der die beiden Spieler pflichtwidrig nicht über die Kontrolle informierte und nicht in den Kontrollraum führte.

Darüber hinaus lastet die DFB-Anti-Doping-Kommission dem Doping-Kontrollarzt eine schwere Pflichtverletzung an, weil er gegen die Vorschrift handelte, als er den Weg der Profis vom Spielfeld in den Kontrollraum nicht überwachte, sondern im Kontrollraum auf diese wartete. Gleichzeitig trug er durch die Aushändigung des Kontrollzettels an die falsche Person von Hoffenheim dazu bei, dass die Pflichtverletzung des Dopingbeauftragten des Vereins nicht umgehend erkannt wurde. Für die Anti-Dopingkommission ist es in diesem Zusammenhang unstrittig, dass die in den Anti-Doping-Richtlinien vorgeschriebene strenge Überwachung der zur Kontrolle ausgelosten Spieler nicht erfolgt ist und der Doping-Kontrollarzt auch nicht gemäß seinen Vorgaben den Vorsitzenden der Anti-Doping-Kommission des DFB sofort telefonisch über das verspätete Eintreffen der beiden Hoffenheimer Spieler im Doping-Kontrollraum informierte. Ungeachtet der Tatsache, dass der DFB exakt die gleichen Richtlinien wie die UEFA bislang unbeanstandet von Nada und Wada angewandt hat, beschloss die Anti-Dopingkommission daher, einen Antrag an das DFB-Präsidium auf baldmöglichste Einführung eines "Chaperon"-Systems, bei dem neutrale Hilfspersonen die Doping-Kontrollärzte bei Wettkampfkontrollen unterstützen, zu stellen.

Im einzelnen fasste die DFB-Anti-Dopingkommission folgende Beschlüsse als Konsequenz aus den Vorfällen bei der Dopingkontrolle in Mönchengladbach am 7. Februar 2009:

1. Sofortige vorläufige Suspendierung des beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim am 7.Februar 2009 eingesetzten Doping-Kontrollarztes und seines Assistenten bis zur vollständigen Klärung des Vorfalles vor dem DFB-Sportgericht.

2. Antrag an das DFB-Präsidium auf baldmöglichste Einführung eines "Chaperon"-Systems zur Unterstützung der Doping-Kontrollärzte bei Wettkampfkontrollen.

3. Umgehende Einberufung einer Sondersitzung mit den Managern und Dopingbeauftragten der Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie der DFB-Doping-Kontrollärzte zur nochmaligen Belehrung über die strikte Einhaltung der vom DFB auf Grund von Vorgaben der WADA und FIFA zwingend zu beachtenden und mit drastischen Strafandrohungen versehenen Anti-Doping-Richtlinien.

Der Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission, Dr. Rainer Koch, stellte am Ende der Sitzung zusammenfassend fest: "Trotz umfassender Schulungen der Mannschaftsärzte und der Dopingkontrollärzte nur wenige Tage vor der Begegnung am 7. Februar 2009 verlief die Dopingkontrolle beim Bundesligaspiel Borussia Mönchengladbach gegen 1899 Hoffenheim bedauerlicherweise auf Grund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens der Hoffenheimer Verantwortlichen und nachlässiger Arbeit des beauftragten Doping-Kontrollarztes höchst mangelhaft. Solche Fehler dürfen sich aus Sicht von DFB und DFL nicht mehr wiederholen! Die Anti-Doping-Komission hat die Lehren aus dem von ihr selbst aufgedeckten Vorfall gezogen und neben der -zunächst vorläufigen - Suspendierung des Doping-Kontrollarztes und seines Assistenten die Einführung eines Chaperon-Systems und noch intensivere Schulungsmaßnahmen beschlossen. Der DFB wird auch in Zukunft auf exakter Einhaltung der Anti-Doping-Richtlinien bestehen und jeden Verstoß umgehend und unnachgiebig einer sportgerichtlichen Ahndung zuführen."