Fanbelange
Anmeldung von Fanmaterialien für EM 2024
Fahnen, Trommeln und Banner sind nicht wegzudenkende Elemente aktiver Fankultur. Selbstverständlich sollen diese auch bei der Europameisterschaft in diesem Sommer den deutschen Fanblock schmücken. Wie bei großen Turnieren üblich, ist hierfür ein Anmeldeprozess zwingend notwendig. Dies betrifft nur (Zaun-) Fahnen ab einer Größe von 1,50 Meter mal 2,00 Meter sowie sämtliche Musikinstrumente.
Musikinstrumente müssen einsehbar sein. Das bedeutet, dass Trommeln nur einseitig bespannt sein dürfen bzw. ein Trommelfell bei der Sicherheitskontrolle entfernt werden kann.
(Zaun-) Fahnen über 1,5 Meter mal 2,0 Meter benötigen ein B-1 Brandschutzzertifikat. Dieses ist dem Anmeldebogen ebenso beizufügen wie ein Foto des entsprechenden Objekts und eine inhaltliche Beschreibung von Logos und abgebildeten Schriftzügen auf der Fahne.
Bitte beachtet: Die Möglichkeit zum Einreichen der Anmeldebögen endet am 25. April. Die Anmeldungen werden im Anschluss durch uns überprüft und an die UEFA gebündelt zur Genehmigung weitergeleitet. Diese erteilt dann bis spätestens drei Wochen vor Turnierbeginn eine Genehmigung. Über die Möglichkeit zur nachträglichen Anmeldung von Fanutensilien für mögliche K.o.-Spiele werden wir im Anschluss informieren.
Den Anmeldebogen für Fanmaterialien könnt ihr hier herunterlanden.
Euren vollständig ausgefüllten Anmeldebogen schickt ihr bitte bis zum 25. April an fanbelange@dfb.de.
Kategorien: Fanbelange, Fan Club, EURO 2024, Über uns
Autor: dfb
Zweimonatiges Funktionsverbot und Geldstrafe für Kaufmann
Das Sportgericht des DFB hat gegen Philipp Kaufmann, freigestellter Geschäftsführer Sport des VfL Osnabrück, wegen eines unsportlichen Verhaltens ein zweimonatiges Funktionsverbot innerhalb des DFB sowie 4000 Euro Geldstrafe ausgesprochen.
Zwei Spiele Sperre für Union Berlins Rothe
Das DFB-Sportgericht belegt Tom Rothe vom 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.
DFB-Sportgericht verhandelt Fall Kaufmann mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt das Verfahren gegen Philipp Kaufmann, den aus sportlichen Gründen beurlaubten Geschäftsführer Sport des VfL Osnabrück, mündlich. Die Sitzung des Rechtsorgans findet heute (ab 13.30 Uhr) in Frankfurt statt.