99.700 Euro Strafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 99.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 33.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Saarbrücken am 2. April 2024 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer 30 Bengalische Feuer und eine Rakete. Der Anstoß verzögerte sich dadurch um eine Minute. Im weiteren Spielverlauf und nach Schlusspfiff brannten Kaiserslauterer Anhänger weitere 100 Bengalische Feuer, sieben Blinker und einen Böller ab und schossen eine weitere Rakete auf den Rasen. Zudem entfachten sie nach Abpfiff unter der Tribüne ein größeres Feuer, das von der Feuerwehr gelöscht werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 99.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 33.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Saarbrücken am 2. April 2024 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer 30 Bengalische Feuer und eine Rakete. Der Anstoß verzögerte sich dadurch um eine Minute. Im weiteren Spielverlauf und nach Schlusspfiff brannten Kaiserslauterer Anhänger weitere 100 Bengalische Feuer, sieben Blinker und einen Böller ab und schossen eine weitere Rakete auf den Rasen. Zudem entfachten sie nach Abpfiff unter der Tribüne ein größeres Feuer, das von der Feuerwehr gelöscht werden musste.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.