DFB-Sportgericht
98.000 Euro Geldstrafe für Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligaabsteiger FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 32.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Zu Beginn des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 11. März 2023 zündeten Schalker Anhänger 46 pyrotechnische Gegenstände. Hierbei wurde eine Zuschauerin durch Bengalosplitter am Auge verletzt und musste in einer Augenklinik medizinisch behandelt werden. Im weiteren Spielverlauf brannten Heimzuschauer weitere 32 pyrotechnische Gegenstände ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

147.000 Euro Geldstrafe für die TSG Hoffenheim
Das DFB-Sportgericht belegt die TSG Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 147.000 Euro.

242.000 Euro Geldstrafe für Bayer Leverkusen
Das DFB-Sportgericht belegt Bayer Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 242.000 Euro.

173.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit fünf Geldstrafen in Gesamthöhe von 173.000 Euro.