9800 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 19. Januar 2024 warfen Karlsruher Anhänger ab der 59. Minute diverse Gegenstände, insbesondere eine große Anzahl an Schokotalern, auf das Spielfeld. Die Partie musste deshalb für ca. drei Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden im Karlsruher Fanblock während des Spiels insgesamt acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 19. Januar 2024 warfen Karlsruher Anhänger ab der 59. Minute diverse Gegenstände, insbesondere eine große Anzahl an Schokotalern, auf das Spielfeld. Die Partie musste deshalb für ca. drei Minuten unterbrochen werden. Zudem wurden im Karlsruher Fanblock während des Spiels insgesamt acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.