9600 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der ersten und 46. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 30. März 2024 brannten Kieler Zuschauer 16 Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der ersten und 46. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 30. März 2024 brannten Kieler Zuschauer 16 Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.