9600 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 21. Dezember 2018 wurden im Fürther Zuschauerbereich mindestens 16 pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim SV Sandhausen am 21. Dezember 2018 wurden im Fürther Zuschauerbereich mindestens 16 pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.