9100 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31.Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 46. Minute des Drittligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fussball am 21. April 2024 zündeten Regensburger Zuschauer mindestens zwölf Blinker. Im weiteren Spielverlauf brannten Regensburger Anhänger insgesamt mindestens 14 Bengalische Fackeln ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

147.000 Euro Geldstrafe für die TSG Hoffenheim
Das DFB-Sportgericht belegt die TSG Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 147.000 Euro.

242.000 Euro Geldstrafe für Bayer Leverkusen
Das DFB-Sportgericht belegt Bayer Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 242.000 Euro.

173.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit fünf Geldstrafen in Gesamthöhe von 173.000 Euro.