9000 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen den FSV Frankfurt am 27. Februar 2015 wurden in der 83. und 90. Minute aus dem Bochumer Zuschauerbereich Becher und Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen. Darüber hinaus lief in der 90. Spielminute ein Bochumer Zuschauer aus dem Block des Heimteams auf den Platz.

Zudem wurden in der 31. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 24. April 2015 mehrere Gegenstände aus dem Bochumer Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen den FSV Frankfurt am 27. Februar 2015 wurden in der 83. und 90. Minute aus dem Bochumer Zuschauerbereich Becher und Feuerzeuge auf das Spielfeld geworfen. Darüber hinaus lief in der 90. Spielminute ein Bochumer Zuschauer aus dem Block des Heimteams auf den Platz.

Zudem wurden in der 31. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 24. April 2015 mehrere Gegenstände aus dem Bochumer Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.