87.500 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 87.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 29.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Magdeburg am 1. August 2022 brannten Frankfurter Zuschauer mindestens 30 Bengalische Feuer ab und schossen darüber hinaus mindestens zwölf Leuchtspurraketen auf das Spielfeld. Dadurch verzögerte sich der Wiederanpfiff um knapp zwei Minuten.

Außerdem wurde in der 54. Minute mindestens ein Bengalisches Feuer aus dem Frankfurter Block in den angrenzenden Magdeburger Zuschauerbereich geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 87.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 29.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Magdeburg am 1. August 2022 brannten Frankfurter Zuschauer mindestens 30 Bengalische Feuer ab und schossen darüber hinaus mindestens zwölf Leuchtspurraketen auf das Spielfeld. Dadurch verzögerte sich der Wiederanpfiff um knapp zwei Minuten.

Außerdem wurde in der 54. Minute mindestens ein Bengalisches Feuer aus dem Frankfurter Block in den angrenzenden Magdeburger Zuschauerbereich geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.