85 Euro Geldstrafe für den SC Verl

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 85 Euro belegt. 

In der 2. Minute des Drittligaspiels bei Rot-Weiss Essen am 27. Mai 2023 zündete ein Verler Zuschauer ein Leuchtfeuer. Aufgrund der nachträglichen Täterermittlung durch den Verein wurde die Strafe hier gemäß Richtlinie des DFB-Kontrollausschusses um 75 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 85 Euro belegt. 

In der 2. Minute des Drittligaspiels bei Rot-Weiss Essen am 27. Mai 2023 zündete ein Verler Zuschauer ein Leuchtfeuer. Aufgrund der nachträglichen Täterermittlung durch den Verein wurde die Strafe hier gemäß Richtlinie des DFB-Kontrollausschusses um 75 Prozent reduziert.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.