Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8400 Euro belegt.
Während des DFB-Pokalspiels beim TuS Dassendorf am 18. August 2018 zündeten Zuschauer im Gästeblock mindestens 14 pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[mm]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8400 Euro belegt.
Während des DFB-Pokalspiels beim TuS Dassendorf am 18. August 2018 zündeten Zuschauer im Gästeblock mindestens 14 pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.