8250 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff der Zweitligapartie beim Hamburger SV am 10. August 2024 zündeten Berliner Zuschauer mindestens zehn Rauchtöpfe und einen Blinker. Aufgrund der Rauchentwicklung verzögerte sich der Spielbeginn um gut eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff der Zweitligapartie beim Hamburger SV am 10. August 2024 zündeten Berliner Zuschauer mindestens zehn Rauchtöpfe und einen Blinker. Aufgrund der Rauchentwicklung verzögerte sich der Spielbeginn um gut eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.